Habe von meinem Arzt, geraten bekommen Reha Sport zu treiben, der hat mir auch einen Antrag mitgegeben.
Zu wem schicke ich diesen Antrag, geht dies zur Krankenkasse oder zur Rentenversicherung ?
Guten Morgen Jimmy,
wie Sie schreiben, hat Ihr Arzt Ihnen geraten RehaSport zu treiben. Ich unterstelle jetzt einmal, dass es sich bei dem Arzt um Ihren Hausarzt handelt. Insoweit sollten Sie sich mit einer Verordnung des Hausarztes an Ihre Krankenkasse wenden.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reha-Sport nur als Nachsorgeleistung nach einer vorangegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Fall nicht zutrifft.
Sollten Sie zuvor an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung teilgenommen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Normalerweise müsste Ihnen dann aber bereits während der Teilnahme an einer solchen Leistung die Verordnung durch den Reha-Arzt ausgestellt worden sein.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte
Jetzt hätte ich eine Ergänzungsfrage. Wenn,mal angenommen, der Reha Sport über den Rentenversicherungsträger gelaufen ist, diese Massnahme ausläuft, ich aber noch weitere Behandlungen bräuchte, würde diese dann auch über den RV Träger als Nachsorge laufen, oder müsste dies dann die KK zahlen.
Guten Tag douglas,
die Deutsche Rentenversicherung erbringt nur einmalig Reha-Sport nach einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sollten Sie nach Verbrauch der durch den Reha-Arzt ausgestellten Verordnung weitere Behandlungen im Rahmen des Reha-Sports benötigen, ist hierfür Ihre Krankenkasse zuständig.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte