Hallo Anni,
grundsätzlich können Sie immer Akteneinsicht beantragen. Zum Verfahren, die Reha stellt einen Teil des laufenden Rentenverfahrens dar. Der Rentenversicherungsträger lässt das Rentenverfahren erst einmal ruhen, bis die Reha durchgeführt wurde und der Entlassungsbericht vorliegt. Sollten sie nicht rehafähig sein, dann teilen Sie dies, wie im Beitrag z.B. im Beitrag von „Achill“ dargestellt Ihrem Rentenversicherungsträger mit.