Hallo Janette,
die „Macht“ über die Terminvergabe hat zwar grundsätzlich die Rehabilitationseinrichtung. Allerdings ist es eigentlich nicht üblich, dass eine Verschiebung stattfindet und wenn, dann kann man auch erwarten, dass ein Grund angeben wird.
Können Sie die Kinderbetreuung für den genannten neuen Termin nicht sicherstellen, sollten Sie dies der Rehaeinrichtung mitteilen und wiederum einen neuen Termin vereinbaren.
Im Zweifel sollten Sie sich auch mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Unter Umständen kann auch dieser noch etwas bewirken…