Hallo Jessica,
der Rentenversicherungsträger kann und wird Sie nicht zwingen, Ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben, wenn Sie dies nicht wollen. Ungeachtet dessen sollten Sie aber auch aus meiner Sicht zunächst abwarten, welche Entscheidung Ihr Rentenversicherungsträger zu Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente trifft und sich anschließend nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu den Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung beraten lassen.