Hallo DasKeese,
grundsätzlich werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht.Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Ihre Partnerin kann daher einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation jederzeit stellen.. Eine entsprechende Prüfung erfolgt. Ein Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann auch gestellt werden. Bei Aufnahme einer Beschäftigung sind allerdings die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.