Hallo User Wunschblick,
ob und wann Sie ein Reha, während des Rentenbezuges, beantragen ist Ihre eigene Entscheidung. Es ist nicht von Nachteil, wenn Sie die Reha-maßnahme nicht sofort beantragen. Ihnen wurde damals nur die Empfehlung gegeben, nicht so lange mit einer weiteren Reha-maßnahme zu warten.
Wenn Sie sich für einen Antrag entscheiden, kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung diesen Antrag ablehnt, da sie ggfs. keine Erfolgsaussichten für eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit mehr sieht. Sie selbst haben auch geschrieben, dass die Ihre Augenprobleme sich verstärkt haben.
Auch wäre dann ggfs. eine Reha-maßnahme über Ihre Krankenkasse eine Möglichkeit.
Sollten Sie einen Reha-Antrag stellen und er wird durch die Deutsche Rentenversicherung genehmigt, kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung sich nochmals mit Ihrem Gesundheitszustand befasst, muss aber nicht.