Reha trotz teilweiser Erwerbsminderungsrente

von
Wunschblick

Hallo,
aufgrund einer Augenerkrankung bin ich psychisch angeschlagen und war im letzten Jahr auf Reha. Dort wurde meine Leistungsfähigkei auf 3-6 Std. geschätzt und eine Intervallreha in 1-2 Jahren empfohlen. Das wäre dann spätestens 08/2020. Meine Augen machen mir immer noch Probleme, ich habe meine Arbeitszeit inzwischen reduziert und bekomme neuerdings Teilerwerbsminderungsrente (befristet bis 02/2021)
Nun meine Frage: Kann oder soll ich ich einen Antrag auf Reha stellen oder soll ich damit bis zum Ablauf der Rente warten? Wird es mir zum Nachteil gemacht, wenn ich jetzt oder nächstes Jahr keine Reha beantrage?
Aber was ist, wenn es mir in zwei Jahren nicht besser geht?

Natürlich wäre es klasse, wenn ich weder eine Reha noch eine Rente brauche.

von
Ulli

Solange nur noch berufstätig bist, ist es möglich eine Reha zu bekommen, aber meist erst nach 4 Jahren.
Von Intervallreha hab ich noch nie was gehört

von
Reha

Interessant. Wo ist denn rechtlich eine „Intervallreha“ definiert?
Man lernt nie aus!

von
PeterT

Ich glaube nicht, dass es dir zum Nachteil gereicht, wenn du keine Reha beantragst.
Du hast ja schon eine Reha gemacht. Es sei denn du möchtest unbedingt eine REHA und erhoffst dir davon Besserung.

Und was " empfohlen " wird, ist nicht zwangsläufig eine Pflicht ;-)

Experten-Antwort

Hallo User Wunschblick,

ob und wann Sie ein Reha, während des Rentenbezuges, beantragen ist Ihre eigene Entscheidung. Es ist nicht von Nachteil, wenn Sie die Reha-maßnahme nicht sofort beantragen. Ihnen wurde damals nur die Empfehlung gegeben, nicht so lange mit einer weiteren Reha-maßnahme zu warten.
Wenn Sie sich für einen Antrag entscheiden, kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung diesen Antrag ablehnt, da sie ggfs. keine Erfolgsaussichten für eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit mehr sieht. Sie selbst haben auch geschrieben, dass die Ihre Augenprobleme sich verstärkt haben.
Auch wäre dann ggfs. eine Reha-maßnahme über Ihre Krankenkasse eine Möglichkeit.

Sollten Sie einen Reha-Antrag stellen und er wird durch die Deutsche Rentenversicherung genehmigt, kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung sich nochmals mit Ihrem Gesundheitszustand befasst, muss aber nicht.

von
Schorsch

Zitiert von: Reha
Interessant. Wo ist denn rechtlich eine „Intervallreha“ definiert?
Man lernt nie aus!

Die Begriffe "Intervall" und "Reha" sind verbindlich im Duden definiert.
Ein Gesetzbuch ist dafür nicht erforderlich.

MfG

von
Valzuun

Die Begriffe Mutter / Mütter und Rente auch.
Und was sagen Ihnen diese Definitionen jetzt über die „Mütterrente“?
Und wenn ich jetzt nich Oma finde, gib’s dann demnächst ohne weiteres eine „Omarente“?

von
Schorsch

Zitiert von: Valzuun
Die Begriffe Mutter / Mütter und Rente auch.
Und was sagen Ihnen diese Definitionen jetzt über die „Mütterrente“?
Und wenn ich jetzt nich Oma finde, gib’s dann demnächst ohne weiteres eine „Omarente“?

Und was hat das mit der ärztlichen Empfehlung zu tun, in regelmäßigen Abständen (Intervallen) eine Reha zu beantragen?
Ich kann da beim besten Willen keinen logischen Zusammenhang erkennen.

Oder dürfen Ärzte in ihren Empfehlungen nur Begriffe verwenden die in Gesetzbüchern stehen?
Das wäre mir neu und auch völlig realitätsfern!

MfG

von
Franz-Josef

Zitiert von: Reha
Interessant. Wo ist denn rechtlich eine „Intervallreha“ definiert?
Man lernt nie aus!

Es gibt auch keine rechtliche Definition des Begriffes "Akutklinik", obwohl dieser Begriff oft verwendet wird und jeder halbwegs intelligente Mensch weiß was damitgemeint ist.

So etwas nennt man im Volksmund auch "Umgangssprache", genau wie den Begriff "Intervall-Reha"....

von
Reha

Zitiert von: Schorsch
Zitiert von: Valzuun
Die Begriffe Mutter / Mütter und Rente auch.
Und was sagen Ihnen diese Definitionen jetzt über die „Mütterrente“?
Und wenn ich jetzt nich Oma finde, gib’s dann demnächst ohne weiteres eine „Omarente“?

Und was hat das mit der ärztlichen Empfehlung zu tun, in regelmäßigen Abständen (Intervallen) eine Reha zu beantragen?
Ich kann da beim besten Willen keinen logischen Zusammenhang erkennen.

Oder dürfen Ärzte in ihren Empfehlungen nur Begriffe verwenden die in Gesetzbüchern stehen?
Das wäre mir neu und auch völlig realitätsfern!

MfG

Nun reden Sie doch nicht um den heißen Brei herum, wie Sie es sonst gerne machen. Den Begriff "Intervallreha" gibt es rentenrechtlich nicht, genauso wenig wie den Anspruch auf eine Reha in einem bestimmten Rhythmus, gleichgültig, welchen Nonsens Sie hier noch zum Besten geben.
Bleiben Sie besser in der Realität und versuchen nicht offensichtliche Dinge in Ihre Richtung zu biegen. Damit schaden Sie nur sich selbst und den Hilfesuchenden!

von
J.F.K.

Zitiert von: Reha
Den Begriff "Intervallreha" gibt es rentenrechtlich nicht, genauso wenig wie den Anspruch auf eine Reha in einem bestimmten Rhythmus,....

DAS hat auch niemand behauptet, Sie Intelligenzbolzen!
Es ist zumindest nicht verboten diese Begriffe umgangssprachlich zu verwenden, auch wenn kein Rechtsanspruch auf eine Antragsbewilligung besteht.

Und ich schätze mal, dass das auch jeder halbwegs intelligente Mitleser versteht.

von
Franz-Josef

Zitiert von: Reha

Und wenn es so etwas weder dem Namen, noch dem Inhalt nach gibt, warum machen Sie dann so ein Fass auf?

Der Einzige der ein riesen Fass wegen Nichtigkeiten aufgemacht hat, sind Sie doch wohl!
Umgangssprachlich gibt es "so etwas" sehr wohl und das ist das was zählt.

Siehe auch dort:

Zitiert von: Franz-Josef

Es gibt auch keine rechtliche Definition des Begriffes "Akutklinik", obwohl dieser Begriff oft verwendet wird und jeder halbwegs intelligente Mensch weiß was damitgemeint ist.

So etwas nennt man im Volksmund auch "Umgangssprache", genau wie den Begriff "Intervall-Reha"....

Nach Ihrer seltsamen Logik dürfte es auch keine "Akut-Kliniken" geben.
Und wer so viel Wert auf korrekte Formulierungen legt wie Sie, sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor er andere User proletenhaft anpöbelt!

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