Hallo Fragender,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme haben Sie mit den 15 Jahren erfüllt. Natürlich müssen auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihre Erwerbsfähigkeit muss erheblich gefährdet oder gemindert sein und es muss wahrscheinlich sein, dass durch die Reha diese Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann.
Das kann natürlich nur bei Antragstellung geprüft werden.