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Experten-Antwort

Reha- Übergangsgeld

von Edith Jost28.01.2017 | 08:27
1309 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe jetzt mit 58 J. meine erste Reha in 8 Wochen. Ich war in den letzten 6 Monaten mit der selben Krankheit schon 4 Wochen krank. Stimmt so meine Info., 2 Wochen noch Lohnfortz. in der Reha, der Rest Übergangsgeld? Wie ist die Berechnung betr. Übergangsgeld? verh., Kinder. Mein Sohn fährt mich zur Klinik und holt mich danach wieder ab. Werden diese Kilometer bezahlt oder nur einfach? Danke für Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2017 | 10:08

Hallo, Edith,

nach Ende der Lohnfortzahlung übernimmt der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung die Zahlung des Übergangsgeldes. Dieses wird in Höhe von 68% der maßgebenden Berechnungsgrundlage geleistet. Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 und 3 bis 5 EStG, führen dazu, dass die Höhe des Übergangsgeldes auf 75% der maßgebenden Berechnungsgrundlage ansteigen würde. Die Ihnen entstandenen Reisekosten werden auf Antrag (formlos) erstattet. Bei stationärer Unterbringung in der Reha-Klinik ist für die An- und Abreise eine Entfernungspauschale von 0,20 EUR für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Klinik anzusetzen. Maximal allerdings 130 EUR. Entstandene Kosten für die Begleitperson (z.B. Verdienstausfall) werden nur erstattet, wenn die Begleitung behinderungsbedingt erforderlich war, weil Sie nicht in der Lage waren die Reise selbstständig durchzuführen. Eine vorherige Anerkennung durch den Leistungsträger ist erforderlich.

2 Antworten

der anderenam 28.01.2017 | 16:18
Hallo Edith, ob Sie noch Lohnfortzahlung haben, können Sie bei Ihrer Personalstelle erfragen, die müssen ja ohnehin über die Reha informiert werden. Rechnen Sie beim Übergangsgeld grob mit 68% vom Netto. Kinder über 18 werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt, die dann zu einem Übergangsgeld in Höhe von 75% führen. Die Reisekosten für eine Begleitperson werden nur übernommen, wenn diese medizinisch notwendig ist. Sofern das bei Ihnen der Fall ist, stellen Sie vorher einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung. Alles Gute!
Edith Jostam 30.01.2017 | 11:30
Danke für Auskunft, ich habe 640 km. Anreise, also 1280 km. mal 20 Cent- 256 Euro. Verstehe ich sie richtig das nur 130 Euro bezahlt werden ?
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