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Experten-Antwort

ReHA und EM Rente gleichzeitig stellen?

von Hans joners12.02.2015 | 17:07
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich soll ReHA ODER EM Rente beantragen. Wenn ich nun einen Reha u. EM Antrag stelle u. ich bekomme einen Widerspruch auf d. REHA Antrag, dann ist d. Frage, was u. Wie entscheidet d. RV? Wird ZUERST über den Widerspruch REHA entschieden? REHA VOR RENTE und was macht die RV dann mit meinen EM Antrag? Oder sagt die RV wir bescheiden ZUERST den EM Antrag ? Würde dann aber parallel dem Reha Antrag positiv entschieden, dann bekommt der Aspirant erst die EMR kann dann auch in REHA gehen - bekommt dazu ein Überbrückungsgeld - nach der REHA dann wieder EMR .... Wie wird also von der RV verfahren? Oder müsste in einem Widerspruchsverfahren erst durch ein Urteil d. Sozialgericht eine Rechtsgueltigkeit entschieden werden? Anders wäre es ja nur eine bedingte Rechtsgültigkeit. Und NACH ABLAUF einer Reha kann dann eine EMR anlaufen. Was aber ist der Weg?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Grundsatz ist Reha vor Rente. Von Ihnen wurde verlangt, Reha zu beantragen. Die Reha wurde jedoch abgelehnt (mehrmals), da sie vermutlich nicht erfolgversprechend war (vorliegende Erwerbsminderung).

Somit kann durch eine Reha (momentan) Ihre Gesundheit/Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden.

Daher wurden Sie aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen (Umdeutung). Wenn Sie dann keinen Rentenantrag stellen, kommen Sie tatsächlich den Mitwirkungspflichten nicht nach.

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13 Antworten

Sozialröchler?am 12.02.2015 | 19:05
Das klingt ja sehr chaotisch. Wer sagt denn, dass Sie eine Reha oder Rente beantragen sollen? Die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit ist nur berechtigt, Sie zur Reha-Antragstellung aufzufordern. Meistens sind Kranken- oder Arbeitslosengeld höher als die Rente. In dem Fall sollten Sie die formelle schriftliche Aufforderung abwarten und gesetzte Fristen ausschöpfen. Nach § 116 Abs. 2 SGB VI gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Antrag auf Rente, wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und – eine Leistung zur Teilhabe mangels Erfolgsaussicht nicht in Betracht kommen kann oder – Leistungen zur Teilhabe zwar bereits durchgeführt worden sind, aber nicht erfolgreich waren, weil sie den Eintritt einer nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung relevanten Leistungsminderung (teilweise oder volle Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit nach § 240 Abs. 2 SGB VI) nicht verhindert haben. Die Antragsfiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI bewahrt den Versicherten vor den nachteiligen Folgen einer verspäteten Rentenantragstellung (SGB VI § 99) in den Fällen, in denen dieser nach dem Grundsatz "Leistungen zur Teilhabe vor Rente" zunächst Leistungen zur Teilhabe und nicht zugleich auch Rente beantragt hat. Damit kann sich die Rehabilitationsbereitschaft des Versicherten für ihn selbst oder die anderen Sozialleistungsträger nicht nachteilig auswirken. Also: Reha-Antrag zuerst, eventuell den Rentenantrag später.
W*lfgangam 12.02.2015 | 19:11
Hallo Hans joners, viele Gedanken sind gut, aber Sie machen sich wohl zu viele. Wahrscheinlich hat Sie die Krankenkasse oder ein anderer Sozialleistungsträger aufgefordert, diese Anträge zu stellen. Die Krankenkasse kann Sie 'offiziell' nur zum Reha-Antrag auffordern, erst nach Reha hätte sie die Möglichkeit, das in ein Rentenverfahren umzumünzen. Sehen wir es finanziell. Wenn aktuelle Leistungen noch (lange = Krankengeld läuft noch, anschließend kann ALG folgen) höher sind, als eine mögliche EM-Rente, lassen Sie erst mal die Finger vom Rentenantrag und stellen nur den Reha-Antrag. Danach, nach Abschluss der Reha, werden sich Erkenntnisse ergeben, ob überhaupt/in welchem Maße eine Einschränkung der Erwerbsminderung vorliegt. Bis dahin, Füße stillhalten, Reha beantragen, abwarten. Das ist eine pauschale Aussage, individuell kann man das nur mit Ihren Versicherungsdaten und der aktuellen Situation abgleichen - dafür ist eine Vorortberatung erforderlich. Gruß w.
W*lfgangam 12.02.2015 | 19:30
...parallele Antwort ;-) Hallo Sozialröchler?, an dieser Stelle vielleicht eine 'leise' Kritik. Ihre Antwort richtig, kompetent, vollständig - aber meist 'Juristen-Deutsch'. Versicherte/Beschäftigte sind meist einfache Leute/Chaoten/'Vollidioten', was diesen Rechtsbereich angeht - ohne das jetzt negativ zu sehen. Was ich sagen will: einfach/verständliche Sprache ...und dann in die Tiefe, wenn erkennbar und notwendig ist und/oder hier fachspezifisch nachgefragt wird . Ok, nur meine Sichtweise ...aber, wenn man des Öfteren hört 'ich war in der Beratungsstelle DRV - und ich habe nichts verstanden', gibt mir das etwas zu denken. Natürlich ist jede/r Berater/in anders ;-) Wie sehen es Andere? Gruß w.
HotRodam 12.02.2015 | 19:31
Die rechtswidrigen Konstrukte JobCenter und deren Derivate fordern nur zu gerne zur Rentenantragsstellung auf um ihre Statistiken zu schönen. Die DRVen verweigern dann regelmäßig zustehende Zahlungen, weil die Pseudobehörden irgendwelche ominösen Erstattungsansprüche geltend machen, ohne diese dem "Kunden" nachvollziehbar zu erklären. SO siehts aus !
W*lfgangam 13.02.2015 | 00:14
Hallo Hans Joners, keine Krankenversicherung - gibt es seit Ende der 2000er Jahre nicht mehr, letztendlich greift da die 'Zwangsversicherung' bei der letzten Krankenkasse - mit entsprechenden Beitragszahlungen-/forderungen, so genannte sonstige Versicherte nach SGB 5, § 1 Nr. 13: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html ...das wenigstens hat ja wohl der SOVA noch erkennen können – oder? > Meine RA v. Sozialverb. u. ich waren immer der Meinung Ehrlich, was sprach in dieser Situation dagegen, rein pro forma den Rentenantrag 'irgendwo, irgendwie, irgendwann' zeitlich gesehen in 'ferner Zukunft' in einen Terminkalender der Beratungsstelle eintragen zu lassen (und den Mitwirkungspflichten des 'AA' nachzukommen!) ...die tatsächliche EM-Antragsaufnahme ist nicht entscheidend (wg. Krankheit ihrerseits hätte der Termin auch 3x verschoben werden können/müssen). Eine offizielle Bestätigung über die formale Antragsstellung seitens jeder Rentenantrag aufnehmenden Stelle hätte dem AA gereicht ...Ihre Anwälte vom SOVA sind in diesem Punkt einfach 'Pfeifen', wenn Sie das simple Procedere in diesen einfachen Verfahrensabläufen nicht erkennen! und entsprechend zu Ihren Gunsten handeln können/es unterlassen. Sorry für diese misslichen Töne von mir, aber son Shit 'einfacher Abläufe' passiert _da/SOVA_ leider hin und wieder, weil da offenbar einfachste Verfahrenskenntnisse fehlen. Gruß w. ...wie Sie da nun rauskommen? Keine Ahnung, privatrechtlich vielleicht - über einen Anwalt, der die 'Schlechtleistung' des SOVA auseinander nimmt. Hier kann Ihnen jetzt keiner mehr helfen – leider.
Hans Jonersam 12.02.2015 | 23:00
Hallo, an Sizialröchler und W*lfgang... für Sie zur Info; ich wurde vom AA zur einer REHA ODER EMR aufgefordert. Weil ich gerne noch arbeiten möchte u. auch mein ALG erheblich höher ist als EMR, habe ich erst einmal REHA beantragt. Nun gings los. Erste- u. zweitemal abgelehnt - ich immer jeweils widerspruch eiongelegt. Nun beim drittenmale Ablehnung hat mich die DRV sogar an das Sozialgericht verwiesen. Meine RA v. Sozialverb. u. ich waren immer der Meinung, bis das nicht rechtskräftig entschieden ist, brauche ich KEINEN EMR Antrag stellen. Aber falsch. Nach jedem Widerspuch bzw. Ablehnung bekam ich v.d. RV immer eine AUFFORDERUNG, ich solle doch einen Rentenantrag (RAn) stellen. Bei JEDER Aufforderung habe ich telef. bei der RV angerufen u. auf d. schwebende REHA Verfahren verwiesen. Aussage RV; dann warten wir mal ab. Jetzt kommts. Das AA stellt AB SOFORT ALLE ZAHLUNGEN EIN, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. Nun habe ich keinen Leistungsanspruch und bin auch nicht einmal krankenversichert. Na darauf wartet gerade zu meine KV. Meine Meinung; Erst müsse der REHA Antrag verbindlich rechtskräftig durch das Sozialgericht entschieden werden. Nun habe ich erneut einen ALG Antrag gestellt. Das Verfahren vor dem Sozialgericht wird noch mind. ca. 6 Monate brauchen. Jetzt hänge ich i.d. Luft, habe kein Einkommen und bin nicht mehr krankenversichert. Bemerkung; bei allen Telefonaten hat mir die RV auch NICHT MITGETEILT, ich MÜSSE BEIDE Anträge stellen, REHA UND EMR. Obwohl die erste Aufforderung lautete, ODER EMR.... Es hat also nichts mit der KV zu tun. Zu meinem Elend - ich bin 80% Schwerbehindert, müsste dringend zum Arzt (Diabetiker und chron. Asthmatiker) - kann aber nicht dort hin weil mir ja mitgeteilt wurde, ich sei nicht mehr krankenversichert. Beim AA geht alles nur über eine Service nr. - habe heute vor lauter Not eine Mail an meine Sachbearbeiterin gesendet wegen Arzt, aber bis jetzt keine Antwort erhalten.
Hans jonersam 13.02.2015 | 05:33
Hallo W*lfgang, Laut RV gibt es keinen pro forma Antrag. Hätte ich solch einen Antrag gestellt, hätte die RV erst den EMR Antrag genehmigt, wäre es dann später zu einen positiven bescheid für eine REHA gekommen, hätte ich die REHA nehmen können. In dieser Zeit wäre mir ein Überbrückungsgeld gezahlt worden. Sollte ich dann immer noch krank entlassen werden, würde dann die EMR gezahlt. Andernfalls Leistung vom AA. Ich bezweifelt diese Aussage.
Cassandraam 13.02.2015 | 07:00
Es ist eigentlich ganz einfach, da die DRV immer nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" verfährt. Sie haben geschrieben, dass die DRV Ihnen mitgeteilt hat, Sie sollen einen Rentenantrag stellen. Somit hält man eine Reha für nicht erfolgversprechend, was wiederum bedeutet, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten in der Tat nicht nachgekommen sind.
Schadeam 13.02.2015 | 07:59
Die Suppe haben Sie sich ganz allein eingebrockt, deshalb hält sich mein Bedauern in engen Grenzen. Die Reha wurde wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt, die DRV sagt Ihnen:"wenn Sie Rente wollen kriegen Sie die" Und Sie ziehen bockig ein aussichtsloses Verfahren in die Länge. Schön dass so was auch manchmal nicht funktioniert. Und mit Pfeifen sind Ihre Rechtsvertreter vom Verband noch höflich betitelt.
Schadeam 13.02.2015 | 08:04
PS stellen Sie endlich den Rentenantrag und jammern nicht rum, dass Sie kein Geld haben.
arniam 13.02.2015 | 12:50
sie scheinen sehr beratungsresistent zu sein man hat ihnen doch schon am 7.2.15 hier im forum all diese ratschläge erteilt.im allgemeinen ist es ein vorteil wenn mann lesen kann:-)) sie sollten nun endlich einen rentenantrag stellen, wenn sie natürlich dass höhere krankengeld im auge haben oder hatten und sie dadurch den rentenantrag nicht gestellt haben, sind sie selber schuld.
Hans jonersam 13.02.2015 | 14:13
Auf was für ein Proll Niveau wird hier denn kommuniziert? Man sollte mal meine erste Frage lesen. Darauf benötige ich eine Antwort. Und nicht auf primitive Beschimpfungen.
Schorscham 13.02.2015 | 15:20
Also ich fand die Antworten größtenteils völlig angemessen. Sie haben einen Bock geschossen und müssen nun die Konsequenzen tragen. Auch mein Mitleid hält sich in Grenzen! MfG
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