Hallo Hans Joners,
keine Krankenversicherung - gibt es seit Ende der 2000er Jahre nicht mehr, letztendlich greift da die 'Zwangsversicherung' bei der letzten Krankenkasse - mit entsprechenden Beitragszahlungen-/forderungen, so genannte sonstige Versicherte nach SGB 5, § 1 Nr. 13:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
...das wenigstens hat ja wohl der SOVA noch erkennen können – oder?
> Meine RA v. Sozialverb. u. ich waren immer der Meinung
Ehrlich, was sprach in dieser Situation dagegen, rein pro forma den Rentenantrag 'irgendwo, irgendwie, irgendwann' zeitlich gesehen in 'ferner Zukunft' in einen Terminkalender der Beratungsstelle eintragen zu lassen (und den Mitwirkungspflichten des 'AA' nachzukommen!) ...die tatsächliche EM-Antragsaufnahme ist nicht entscheidend (wg. Krankheit ihrerseits hätte der Termin auch 3x verschoben werden können/müssen). Eine offizielle Bestätigung über die formale Antragsstellung seitens jeder Rentenantrag aufnehmenden Stelle hätte dem AA gereicht ...Ihre Anwälte vom SOVA sind in diesem Punkt einfach 'Pfeifen', wenn Sie das simple Procedere in diesen einfachen Verfahrensabläufen nicht erkennen! und entsprechend zu Ihren Gunsten handeln können/es unterlassen.
Sorry für diese misslichen Töne von mir, aber son Shit 'einfacher Abläufe' passiert _da/SOVA_ leider hin und wieder, weil da offenbar einfachste Verfahrenskenntnisse fehlen.
Gruß
w.
...wie Sie da nun rauskommen? Keine Ahnung, privatrechtlich vielleicht - über einen Anwalt, der die 'Schlechtleistung' des SOVA auseinander nimmt. Hier kann Ihnen jetzt keiner mehr helfen – leider.