Guten Tag, Fragesteller,
für die Befreiung kommt es auf das Nettoerwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) bzw. auf das Erwerbsersatzeinkommen (Rente, Pension…), das Sie monatlich erhalten, an.
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung die entsprechenden Rentenbescheide bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung