Für die Prüfung einer Befreiung von der Zuzahlung einer Reha wird das Nettoeinkommen erfragt. Gesetzliche Rente und Zusatzrente sind aber gar nicht mehr Netto. Das Nettoeinkommen kenne ich erst nach Vorliegen des Steuerbescheides. Was muss ich als Nettoeinkommen angeben?
Guten Tag, Fragesteller,
für die Befreiung kommt es auf das Nettoerwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) bzw. auf das Erwerbsersatzeinkommen (Rente, Pension…), das Sie monatlich erhalten, an.
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung die entsprechenden Rentenbescheide bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das habe ich verstanden. Nur ist Einkommen aus Rente ja heute nicht mehr Netto, sondern steuerpflichtig und demnach Brutto. Erst nach Vorliegen des Steuerbescheides ist das Nettoeinkommen bekannt. Der Bescheid für 2022/2023 liegt aber noch nicht vor.
Oder werden die steuerlichen Freibeträge bei der Bearbeitung abgezogen? Ansonsten gäbe es ja eine unterschiedliche Behandlung der Einkommensarten: Bei Arbeitslohn zählt Netto und bei Rente zählt Brutto?
Ist halt so, geben Sie den ausgezahlten Rentenbetrag an.