Hallo Upsalo24,
eine Arbeitslosigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Durchführung einer Rehabilitationsleistung. Der Bewilligungsbescheid ist grundsätzlich 6 Monate gültig. Sollte die Rehabilitationsmaßnahme erst im nächsten Jahr beginnen, setzen Sie sich bitte vor Jahresende mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, damit der Bescheid aufgrund von Corona verlängert werden kann.