Fallgestaltung und zeitlicher Ablauf:
1. krankgeschrieben
2. Antrag auf REHA aus eignem Antrieb gestellt. Krankenkasse gab den Antrag an die DRV ab.
3. DRV genehmigte die REHA.
4. 4 Tage vor Antritt der REHA, aber nach Genehmigung durch die DRV, kam der Brief von der Krankenkasse mit der Aufforderung einen REHA-Antrag innerhalb der nächsten 10 Wochen zu stellen, ansonsten .... Der auslösende Termin des Rentenantrages wurde von der KK auf den Tag der Antragsstellung bei ihr festgelegt.
5. REHA wurde innerhalb der zehnwöchigen Frist angetreten und absolviert. Sie ist noch nicht abgelaufen. Die Stellung eines Rentenantrages wurde in allen Formularen verneint. Der Befund der REHA Klink lautet, dass Arbeitsfähigkeit vorliegt, aber eingeschränkt auf das Heben von Lasten bis 25 kg. Die REHA Klink attestierte weiterhin Arbeitsunfähigkeit und empfahl aber weitere medizinische ambulante Massnahmen zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit bis auf Weiteres.
5. Während der REHA wurde der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
6. Es ist beabsichtigt die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) zu absolvieren. Uns ist bekannt, dass es sich um eine freiwillige Massnahme für alle Beteiligten handelt.
Fragen:
A. Welche Wirkung entfaltet das zeitlich später liegende Schreiben der KK in Bezug auf die Umdeutung zum Rentenantrag auf den ersten Termin? Die KK legte den auslösenden Termin des umgedeutbaren Antrages auf die erste Antragsstellung bei ihr fest.
B. Sieht das Gesetz einen einmaligen Verbrauch des Rechtes zur Umdeutung durch die Krankenkasse vor oder kann beliebig oft die Aufforderung durch die KK wiederholt werden?
C. Kann die KK trotzdem den Krankengeldbezug einstellen, obwohl grundsätzlich Arbeitsfähigkeit attestiert wurde?
D. Was passiert in Bezug auf die Umdeutung, wenn der AG die stufenweise Eingliederung wegen der Einschränkung und/oder wegen der zeitlichen Ausgestaltung ablehnt?
E. Ist die Ablehnung durch den AG dann als Vorstufe zur krankheitsbedingten Kündigung zu werten?
F. Ist die Ablehnung durch den AG als Vorstufe zur krankheitsbedingten Kündigung zu werten?
G. Welche Wirkung kann der Antrag auf Schwerbehinderung in diesem Zusammenhang (Rentenantrag) entfalten?