Wenn die Reha tatsächlich nur von der DRV bewilligt und getragen wird und die KK Sie nicht zu einem Antrag auf Reha aufgefordert hat, so müssen Sie eine Terminverschiebung lediglich mit Ihrer DRV abklären.
Sicherheitshalber können Sie natürlich auch Ihre KK darüber informieren, falls Sie doch ein eingeschränktes Dispositionsrecht haben sollten.