Reha verschoben, EM-Rente vertagt

von
Palle

Liebes Forum,

wegen Corona will ich meine Reha verschieben. Klinik sagt, dass sei möglich. Im Mai läuft mein Krankengeld aus. Meine Hoffnung war, dass ich am Ende einer Reha das Attest bekomme, dass ich nicht mehr arbeiten kann (Lungenschädigung) und dann eine Erwerbsminderungsrente erhalte. Da absehbar keine Reha mehr stattfindet, habe ich Angst, dass mir diese Option versagt bleibt. Oder ist es so, dass ich nach Krankengeld-Aussteuerung in ALG I rutsche und dann - wenn Rehas wieder möglich sind - die Option "Erst Reha, dann EM-Rente" bekomme? Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.

von
Ähnlich

Sie verstehen Reha vor Rente falsch.
Diese dient nicht dazu ein Attest zu erhalten.
Stellen Sie einen EMR Antrag fügen Atteste Ihrer behandelnden Ärzte bei und/oder entbinden diese von der Schweigepflicht.
Die DRV kann den Antrag durchwinken,1 Gutachter beauftragen oder eine Reha für sinnvoll erachten.

von
Ähnlich

Natürlich kann auch nach allen Optionen abgelehnt werden.

von
Kurti

Zitiert von: Ähnlich
Natürlich kann auch nach allen Optionen abgelehnt werden.
Ja, ich will die Euphorie ja nicht dämpfen, aber selbst Leute mit Sauerstoffgeräten bekommen nicht unbedingt eine Rente.

von
KSC

Warum haben Sie denn überhaupt eine Reha beantragt, wenn Sie eigentlich eine Rente wollen, weil Sie nicht mehr arbeiten können?

Wenn Sie ein klarer Rentenfall sind (keine Arbeiten mehr möglich, höchstens unter 3 Stunden), macht doch eine Reha gar keinen Sinn.

Haben Sie Ihr Vorgehen mit Ärzten besprochen? Was meinen die?

Ist eine Reha oder eine Berentung anzustreben?

Reha macht doch nur Sinn wenn die Chance besteht die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

von
Palle

Der Arzt riet mir zum Antrag der Reha: "Reha vor Rente" sagte er. Er denkt, dass ich entweder eine teilweise oder volle EM-Rente wahrscheinlich erhalte und eine Reha sei immer gut, weil man dort viel lerne. Ich scheue mich nicht vor Arbeit, aber der Arzt meinte, dass da "nicht mehr viel zu holen" sei. Danke für Ihre Antworten.

Experten-Antwort

Hallo Palle,

inwieweit in Ihrem Fall nach Auslaufen des Krankengeldes im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld möglich wäre, bis eine Reha durchgeführt werden kann, müssten Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Sollte Ihr Ziel aber sowieso der Rentenanspruch sein, würde ich Ihnen empfehlen, umgehend einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann nochmal prüfen, ob aktuell bereits ein Anspruch besteht oder ob die Reha zwingend abzuwarten sein wird. Auch in diesem Fall müssten Sie sich aber mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen, wenn über den Rentenanspruch nicht vor Auslaufen des Krankengeldes entschieden werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag derzeit nicht vor Ort in der Beratungsstelle aufnehmen lassen können. Bitte nutzen Sie unsere Online-Dienste unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html oder wenden sich telefonisch an Ihren zuständigen Träger.

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