Hallo Paule,
die Aufforderung Ihrer Krankenkasse hat zur Folge, dass Sie Gestaltungsrechte nur mit Zustimmung der Krankenkasse ausüben können. Sofern Ihr Rehabilitationsantrag als Rentenantrag gilt und Sie die Durchführung eines Rentenverfahrens nicht wünschen, benötigen Sie also die Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen