Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha vor Rente

von Paule17.07.2019 | 06:58
96 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Guten Morgen, Bin seit Nov.18 Krank geschrieben.Habe im Mai 19 auf Anraten der KK. einen Reha- Antrag gestellt bei der DRV. Der Gutachter des MDK.war auch der Meinung.Habe immer noch keine Info über den Antrag .Sollte die DRV.die Reha ablehnen und er in einen Rentenantrag umgewandelt,kann ich Wiederspruch einlegen? Möchte eine Reha machen,mit dem Ziel,wieder zu Arbeiten.Kann ab Feb.20 dann in Rente gehen (63+10) Laut KK, Reha vor Rente! Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paule,

die Aufforderung Ihrer Krankenkasse hat zur Folge, dass Sie Gestaltungsrechte nur mit Zustimmung der Krankenkasse ausüben können. Sofern Ihr Rehabilitationsantrag als Rentenantrag gilt und Sie die Durchführung eines Rentenverfahrens nicht wünschen, benötigen Sie also die Zustimmung Ihrer Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Gabriele2504am 17.07.2019 | 07:27
Sicher kann ein REHA Antrag auch umgewandelt werden. Bevor man eine Umwandlung ablehnt, sollte man sich ausrechnen lassen wie hoch die EMR ausfällt. Seit 2019 wird die EMR so hoch gerechnet als hätte man bis 65 Jahre und 10 Monate gearbeitet.
Schadeam 17.07.2019 | 07:50
Vor einem Widerspruch sollten Sie sich bezüglich der EM Rente schlau machen, die seit 2019 eigentlich immer höher ist als die Altersrente, weil die Zurechnungszeit bis 65+ dazu geschenkt wird. Das von Ihnen angedachte Horrorszenario (oh je man schickt mich zwangsweise in EM Rente, wie schlimm) könnte sich zum finanziellen Jackpot entwickeln. PS: und dann gilt abwarten und irgendwas trinken bevor man sich über ungelegte Eier (d.h. eine etwaige Umwandlung) aufregt. Schönen Tag noch
k-o-ram 17.07.2019 | 07:29
War dieses "anraten" der KK eine Aufforderung nach §51 SGB V mit einer 10 Wochenfrist zur Antragstellung? Wenn ja, dann würde ein Widerspruch nur mit der Zustimmung der KK gehen. Wenn Nein, dann wäre ohne die KK ein Widerspruch möglich, solange die KK nicht noch nachträglich das Dispositionsrecht einschränkt. H.
Pauleam 17.07.2019 | 08:18
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, Ja die KK. Hat mich mit der 10 Wochenfrist aufgefordert.Sollte die Rente ab 2019 gerechnet werden,würde ich mehr haben ,wenn die DRV aber Beginn 2018 macht, dann habe ich weniger als meine Rente ab Febr.2020.Deshalb meine Reha und bis Febr.noch versuchen zu Arbeiten.
Valzuunam 17.07.2019 | 08:34
P.P.S. Ich hatte das also auf die Ablehnung der Reha bezogen, weil ich die Frage so verstanden hatte.
Valzuunam 17.07.2019 | 08:32
P.S. Widerspruch kann natürlich nur gegen einen Bescheid, nicht isoliert gegen die Umdeutung eingelegt werden.
Valzuunam 17.07.2019 | 08:30
Zitat von k-o-r anzeigenausblenden
Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht Widerspruch einzulegen. Da hat die Krankenkasse nicht mitzureden, auch wenn das Gestaltungstrecht eingeschränkt sein sollte. Wir leben hier schließlich in einem Rechtsstaat. Könnte die Krankenkasse den Widerspruch verbieten wäre Ihnen der im Grundgesetz verankert Rechtsschutz verwehrt. Da würde das BVerfG in Kassel im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess (mit der Krankenkasse) machen,
Valzuunam 17.07.2019 | 08:36
P.P.S. Ich hatte das also auf die Ablehnung der Reha bezogen, weil ich die Frage so verstanden hatte.
Wächteram 17.07.2019 | 08:41
na, haste gemerkt das du totalen quatsch hier von dir gibst!
Valzuunam 17.07.2019 | 08:55
Nein, ich habe nur erkannt, dass man die Ausgangsfrage auf verschiedene Arten verstehen kann, und meine Antwort deshalb (eventuell auch absichtlich) auch missverstanden werden könnte. Aber noch mal ganz klar und einfach: Sollte die Reha abgelehnt werden, darf dagegen Widerspruch eingelegt werden, OHNE die Krankenkasse um Erlaubnis zu fragen.
Valzuunam 17.07.2019 | 09:11
Nicht?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026