Ich habe im Februar dieses Jahres einen 2 Reha Antrag stellen müssen, weil der erste Antrag vom Juni 2018 nach Wiederspruchsverfahren von der DRV abgelehnt wurde. Beantragt hatte ich eine psychosomatische Reha und die DRV hat daraus eine neurologische Reha gemacht und auch keine Rücksicht auf meinen Klinik Wunsch genommen sondern die neurologische Reha Klinik im selben Ort angegeben wo auch meine Wunsch Klinik ansäßig ist. Nach 4 Wochen habe ich dann einen neuen Bescheid erhalten mit einem sogenannten Änderungswunsch wegen der Reha Einrichtung (nur weiß ich überhaupt nichts von einem änderungs Wunsch), die zuletzt benannte Reha Einrichtung hat mir dann Anfang Juli 2019 einen Einladungs Termin für den 15. August 2019] zugeschickt.
Leider ist in dieser Reha Klinik vieles schief gelaufen (wahrscheinlich haben die hier kein Qualitätsmanagement), auch die Änderung meiner Medikamente aufgrund von ärztlicher Ignoranz und Besserwisserei... zum Schluss kommen die hier auch noch auf die Idee mich wieder arbeitsfähig zu entlassen obwohl ich schon seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig krank geschrieben bin und das sozial medizinische Institut des Landes Berlin hat mich im Auftrag der Agentur für Arbeit im Februar 2019 untersucht mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwebsfähig bin.... Ich gehe mal davon aus, das die Ärzte und Ärztinnen meiner Hausarztpraxis wo ich seit fast 30 Jahren Patient bin mich besser kennen und meine Erwerbstätigkeit besser einschätzen können als die Ärzte hier in dieser Reha Klinik... Ich bin mal gespannt wie das Abschluß Gespräch werden wird...
Und was wollen Sie nun von den Experten der DRV hier im Forum genau wissen?
Einzig die gesetzliche Rentenversicherung darf über die Erwerbsfähigkeit entscheiden. Eine Einrichtung der AfA, oder im Auftrag der AfA, sowie eine Hausarztpraxis können und dürfen das gar nicht.
Ihre Ärzte können vielleicht einschätzen ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sind, aber nicht ob sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind.
MfG
Leider ist in dieser Reha Klinik vieles schief gelaufen (wahrscheinlich haben die hier kein Qualitätsmanagement), auch die Änderung meiner Medikamente aufgrund von ärztlicher Ignoranz und Besserwisserei... zum Schluss kommen die hier auch noch auf die Idee mich wieder arbeitsfähig zu entlassen obwohl ich schon seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig krank geschrieben bin und das sozial medizinische Institut des Landes Berlin hat mich im Auftrag der Agentur für Arbeit im Februar 2019 untersucht mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwebsfähig bin.... Ich gehe mal davon aus, das die Ärzte und Ärztinnen meiner Hausarztpraxis wo ich seit fast 30 Jahren Patient bin mich besser kennen und meine Erwerbstätigkeit besser einschätzen können als die Ärzte hier in dieser Reha Klinik... Ich bin mal gespannt wie das Abschluß Gespräch werden wird...
Hallo "TeddyPiano",
das ist natürlich nicht schön, was wir hier in Bezug auf Ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation lesen müssen und ganz bestimmt auch nicht im Sinne des Rentenversicherungsträgers als Leistungsträger. Für solche Fälle hält der Rentenversicherungsträger ein Beschwerdeverfahren vor. Wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und schildern dort kurz die Probleme und Unzulänglichkeiten, die Sie in der Reha-Klinik hatten.
In Bezug auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit schließe ich mich den Aussagen der vorherigen Beiträge an. Die Beurteilung obliegt ganz allein dem Rentenversicherungsträger und der Reha-Entlassungsbericht liefert hier sicherlich wichtige Anhaltspunkte, doch ist nicht alleiniges Beurteilungskriterium.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam