Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha vor Rente

von Müller02.02.2013 | 12:06
2910 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Experten, grundsätzlich gilt reha vor Rente, was ist aber, wenn die Leistungsfähigkeit schon vorher so eingeschränkt ist, dass eine Wegeunfähigkeit besteht. In einem sogenannten Katalogfall, wie Claudicatio Spinalis Symphtomatik bei einer Gehstrecke von 300 m. LG Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Inconspecta“ stimme ich zu! Aussagen über die Reha-Fähigkeit und die Aussicht auf Erfolg trifft der ärztliche Dienst der zuständigen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Heisteram 02.02.2013 | 12:27
Dann werden Sie eben per Krankentransport in die Reha gefahren. Dort haben müssen Sie dann ja keine weiten Wege bestreiten bzw. werden u.U. per Rollstuhl Hausintern transport. 300m gehen können viele andere ja nicht mal. Also insofern sind Sie noch gut dran. Viel Spaß bei ihrer Reha !
???am 02.02.2013 | 16:18
Und zum Thema Rente: Wegeunfähigkeit alleine begründet keinen Rentenanspruch.
Realistam 02.02.2013 | 16:34
Hier träumt wieder anscheinend jemand von einer EM-Rente...
stuosiam 02.02.2013 | 20:48
Hallo ??? zur Erwerbsfähigkeit, gehört auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt,liegt bei dem Versicherten, unabhängig von seinem quantitativen Leistungsvermögen- volle Erwerbsminderung vor. Denn dann fehlt es Ihm an der Fähigkeit,sein Rest-Leistungsvermögen in wirtschaftlich verwertbarer Weise, auf dem allg. Arbeitsmarkt zu nutzen. SGB6 Zweites Kapitel §43 Rechtliche Arbeitsanweisungen! Es gibt darüber auch LSG. Urteile ( Agoraphobie)
Inconspectaam 03.02.2013 | 02:42
Hallo, der ärztliche Dienst der Rentenversicherung prüft, ob eine Reha - aufgrund des Gesundheitszustandes möglich ist ("keine Wegefähigkeit" steht dem nicht unbedingt entgegen) und - eine Erwerbsminderung durch die Reha behoben bzw. eine Verschlechterung abgewendet werden kann. Pauschale Aussagen lassen sich also nicht machen, das sind immer Einzelfallentscheidungen, die der betreffende Arzt treffen muss.
???am 03.02.2013 | 14:11
Für solche Fälle gibt es im Rahmen der LTA Kfz-Hilfe. Und wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mal mehr mit dem Auto zur Arbeit kommt, erhält einen Zuschuss zu Taxikosten. Wo ist also das Problem bei einer reinen Geh-Behinderung?
stuosiam 03.02.2013 | 16:35
an Tobeas, es heisst noch lange nicht, wenn man im Rollstuhl sitzt dass man Erwerbsunfähig ist. Selbstverständlich gibt es im Zuge der LtA dann Hilfe für Kfz, oder Fahrdienste. Diese können aber durch zusätzliche Erkrankung manchmal auch nicht genutzt werden. Und nicht ich habe die Rechtlichen Dienstanweisungen für die DRV geschrieben!!!!! An ??? deine Aussage, dass es generell keine Rente wegen Wegeunfähigkeit gibt ist schlichtweg falsch. Einfach mal im SGB oder in den Rechtlichen Dienstanweisungen nachlesen,
???am 03.02.2013 | 19:51
Hallo Stuosi, Sobald die DRV sich schriftlich bereit erklärt, Beförderungskosten zu übernehmen, war's das mit der Erwerbsminderung und der Rente (steht auch in deiner Anweisung) . Wenn man jetzt noch die Zeitrente mit einem 7 Monate späteren Rentenbeginn dazu nimmt, ist ein Rentenanspruch allein wegen Wegeunfähigkeit nur noch theoretisch möglich.
???am 03.02.2013 | 19:51
Hallo Stuosi, Sobald die DRV sich schriftlich bereit erklärt, Beförderungskosten zu übernehmen, war's das mit der Erwerbsminderung und der Rente (steht auch in deiner Anweisung) . Wenn man jetzt noch die Zeitrente mit einem 7 Monate späteren Rentenbeginn dazu nimmt, ist ein Rentenanspruch allein wegen Wegeunfähigkeit nur noch theoretisch möglich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026