Hallo "Medina",
ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung i.S. des § 51 SGB V aufgefordert hat. Somit haben Sie nur ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Stellen Sie den Antrag nicht innerhalb von 10 Wochen nach Aufforderung durch die Krankenkasse, kann diese das Krankengeld mit Ablauf der Frist einstellen, bis Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Dies gebe ich Ihnen an dieser Stelle nur zu bedenken, da Sie Ihre finanzielle Situation so in den Vordergrund stellen.
Der von Ihnen ins Auge gefasst Plan mit der Arbeitslosmeldung wird sicherlich auch nicht funktionieren. Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III ist die Argentur für Arbeit verpflichtet, Sie innerhalb von einem Monat ebenfalls zur Reha-Antragstellung aufzufordern, da Sie ja aufgrund Ihrer multiplen Erkrankungen an der Arbeitsaufnahme gehindert sind. Somit wären Sie wieder bei dem gleichen Stand wie vorher.
Nach Ihren eigenen Angaben werden Sie am 17.11.2012 aus dem Krankengeld ausgesteuert. D.h., dass die Höchstdauer des Krankengeldbezuges ausgeschöpft ist. Egal welche Krankheit nun hinzutritt oder neu wieder auftritt (bei zwischenzeitlicher Arbeitsleistung Ihrerseits), wird dies voraussichtlich nicht zu einem erneuten Krankengeldbezug führen.
Ich denke Sie sind gut beraten am letzten Tag der 10 Wochenfrist einen ordentlichen und formal einwandfreien Reha-Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen. Sollte Ihnen eine Reha-Leistung bewilligt werden, so könnten Sie vielleicht - nach Rücksprache mit der Klinik - den Reha-Beginn auf den 17.11.2012 legen. Für die Dauer der Reha-Leistung würde dann der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlen, soweit alle Voraussetzung vorliegen. Auf keinen Fall sollte der Beginn später als der 17.11.2012 liegen, da es dann bei dem Übergangsgeld zu Problemen kommen kann.
Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass die Reha-Antragstellung auch dazu führen kann, dass Ihnen aufgrund Ihrer multiplen Erkrankungen eine Rente angeboten wird. Dies wollen Sie vielleicht nicht, doch ist es aus meiner Sicht immer noch besser, als ohne finanzielle Mittel dazustehen. Außerdem gibt es zu den einzelnen Rentenarten Hinzuverdienstgrenzen. Vielleicht findet sich ja eine leichte "geringfügige" Tätigkeit um Ihre finanzielle Situation bis März 2013 aufzufangen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte