Reha vor Rente

von
medina

Hallo, ich werde im Januar 2013 65 Jahre alt (1948 geboren) und könnte Ende März 2013 regulär in Rente gehen. Nun bin ich auf Grund eines Impingementsyndroms bereits seit Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Meine KK hat mich nun darüber informiert, dass am 17.11.2012 das Krankengeld ausläuft und ich einen Reha-Antrag stellen sollte, der dann ggf. mit Ausstellungsdatum als Rentenantrag gewertet würde, sofern man mich arbeitsunfähig entlässt. Tatsächlich habe ich nebenher noch viele andere Erkrankungen (Autoimmun, Rheuma, Fibromyalgie, HWS-Bandscheibenvorfälle, Posttraumatisches Belastungssyndrom), weshalb ich mich laufend in ärztlicher Behandlung befinde. Ich fahre 2 x jährlich auf eigene Kosten in eine Rheumakur. Es besteht ein GdB von 50 %, d. h., ich hätte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen können, konnte und kann mir das allerdings bis jetzt finanziell noch nicht erlauben. Da ich bedingt durch mein akutes Impingementsyndrom auch nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück kann (8-stündige PC-Arbeit, ständige Schreibarbeit, bestehende Mobbingsituation), habe ich bereits einen Antrag auf Versetzung gestellt, der auch betriebsärztlicherseits unterstützt wurde. Leider erhielt ich seitens des AG keinerlei Reaktion. Nun habe ich als letzten Ausweg noch an die Möglichkeit der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gedacht, wobei ich mich dann noch einige Monate arbeitslos melden müsste. Da die Altersrente, die ich erhalten werde wesentlich geringer ausfällt als meine aktuellen Bezüge oder ALG Bezüge, wäre das noch eine Chance, die Zeit bis zum Altersrentenbeginn zu überbrücken, da mich meine finanziellen Verpflichtungen bis dahin noch zu diesen Maßnahmen zwingen. Meine Frage an Sie: Ist das so möglich oder sehen Sie eine andere Chance? Besteht ggf. die Chance, weiter Krankengeld zu beziehen, wenn meine Krankschreibung als Diagnose eine andere Erkrankung beinhaltet?

von
KSC

Welchen Tipp erwarten Sie denn?

Sie kennen doch schon alle "Spielchen" die man spielen kann um die Rente noch ein paar Monate hinauszuzögern....

Die Krankenkasse wird sich wohl kaum darauf einlassen das Krankengeldspiel "per neuer anderer Diagnose" weiterzuspielen.

Dennoch viel Erfolg

von
Hanni

Zitiert von: medina
Besteht ggf. die Chance, weiter Krankengeld zu beziehen, wenn meine Krankschreibung als Diagnose eine andere Erkrankung beinhaltet?

Eine neue Diagnbose würde bedeuten, dass die bisherigen Erkrankunhgen ausgeheilt sind, nicht eine neue Erkrankung dazugekommen.
Was hindert Sie, neben der Rente noch einen 400-Euro-Job zu machen? Dass Sie mit häufigen Krankmeldungen da ganz schnell wieder raus sind?

von
medina

Zitiert von: KSC

Welchen Tipp erwarten Sie denn?

Sie kennen doch schon alle "Spielchen" die man spielen kann um die Rente noch ein paar Monate hinauszuzögern....

Die Krankenkasse wird sich wohl kaum darauf einlassen das Krankengeldspiel "per neuer anderer Diagnose" weiterzuspielen.

Dennoch viel Erfolg

Ich glaube, Sie haben hier etwas missverstanden und fehlinterpretiert. Ich spiele keine Spielchen, sondern bin definitiv an multiplen Erkrankungen erkrankt. Zur Klarstellung: Ich könnte noch einen Arbeitsplatz mit einer geringeren Belastung bis zum Renteneintritt besetzen, jedoch spielt mein Arbeitgeber hier nicht so ganz mit. Ich wäre dankbar, wenn die Antworten ein wenig weniger sarkastisch ausfielen. Bitte den Text genau lesen, bevor man vorschnell seinen Kommentar abgibt.

von
medina

Zitiert von: Hanni

Zitiert von: medina
Besteht ggf. die Chance, weiter Krankengeld zu beziehen, wenn meine Krankschreibung als Diagnose eine andere Erkrankung beinhaltet?

Eine neue Diagnbose würde bedeuten, dass die bisherigen Erkrankunhgen ausgeheilt sind, nicht eine neue Erkrankung dazugekommen.
Was hindert Sie, neben der Rente noch einen 400-Euro-Job zu machen? Dass Sie mit häufigen Krankmeldungen da ganz schnell wieder raus sind?

Der Hinderungsgrund steht ebenfalls in meiner Anfrage: Leider reicht die zu erwartende Rente aktuell vorn und hinten nicht aus. Rister-Rente ist noch nicht fällig etc. Das sieht zum "geplanten Renteneintrittsalter" anders aus. Leider kommt nun meine Erkrankung hinzu, die absolut nicht eingeplant war. Ein 400,00 € -Job wäre ja ok, aber dazu muss erst einmal die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein.

von
Schade

Ganz eindeutig werden Ihre Pläne nicht erkennbar.

Einerseits wollen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine andere Stelle an der Sie arbeiten können, andererseits bezweifeln Sie für einen 400 € Job neben der Rente genug arbeitsfähig zu sein.???

Dass Ihr Arbeitgeber bei einer Umbesetzung nicht so ganz mitspielt, ist irgendwie zu verstehen.
Lohnt sich so ein Aufwand wegen maximal einem halben Jahr, bei einen AN, der schon über ein Jahr krank ist und jederzeit abschlagsfrei in Rente gehen kann?

Lassen Sie sich doch gesundschreiben, nehmen die Arbeit wieder auf, nehmen dann erst mal den Resturlaub von 2011 und den von 2012 und wenn Sie anschließend wieder krank sind, reicht das KG ja fast bis zur Rente, die Sie höchstwahrscheinlich schon ab 01.02.2013 abschlagsfrei erhalten können (AR für Frauen, für Schwerbhinderte für langjährig Versicherte.)

von
Heinerich

Hallo,

unabhängig von Ihren Wünschen, den Rentenbeginn möglichst weit in die Zukunft zu legen, sind Sie zur Reha-Antragstellung von Ihrer Krankankasse aufgefordert worden. Wenn Sie diesen Antrag jetzt nicht innerhalb der gesetzten Frist stellen wird die Krankenkasse das Krankangeld einstellen und Sie stehen komplett ohne Geld da.

Stellen Sie den Antrag (kann ja auch am letzten Tag der Frist sein). Wenn die Reha durchgeführt wird und bis eine Entschedung dann über eine evtl. Rente kommt, dauert dann noch ein wenig. Solange erhalten Sie zumindest Krankengeld bzw. während der Reha Übergangsgeld.

Selbst wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden, heißt dass nicht, dass Sie eine Rente bekommen, denn sie müssen dafür nicht arbeitsunfähig hinsichtlich des letzten Jobs, sonder erwerbsunfähig für alle Tätigkeiten des Arbeitsmarktes sein. Ob das der Fall ist können Sie bzw. Ihre behaldelnden Ärzte abschätzen.

MfG

von
Sepp

Es reicht absolut aus, wenn Sie am letzten Tag der Frist einen ganz formlosen Antrag stellen, z. B. "Hiermit beantrage ich eine medizinische Leistung zur Rehabilitation." Es ist nicht erforderlich, sofort eine kompletten Formularantrag mit allen Unterlagen zu stellen.

Experten-Antwort

Hallo "Medina",

ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung i.S. des § 51 SGB V aufgefordert hat. Somit haben Sie nur ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Stellen Sie den Antrag nicht innerhalb von 10 Wochen nach Aufforderung durch die Krankenkasse, kann diese das Krankengeld mit Ablauf der Frist einstellen, bis Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Dies gebe ich Ihnen an dieser Stelle nur zu bedenken, da Sie Ihre finanzielle Situation so in den Vordergrund stellen.

Der von Ihnen ins Auge gefasst Plan mit der Arbeitslosmeldung wird sicherlich auch nicht funktionieren. Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III ist die Argentur für Arbeit verpflichtet, Sie innerhalb von einem Monat ebenfalls zur Reha-Antragstellung aufzufordern, da Sie ja aufgrund Ihrer multiplen Erkrankungen an der Arbeitsaufnahme gehindert sind. Somit wären Sie wieder bei dem gleichen Stand wie vorher.

Nach Ihren eigenen Angaben werden Sie am 17.11.2012 aus dem Krankengeld ausgesteuert. D.h., dass die Höchstdauer des Krankengeldbezuges ausgeschöpft ist. Egal welche Krankheit nun hinzutritt oder neu wieder auftritt (bei zwischenzeitlicher Arbeitsleistung Ihrerseits), wird dies voraussichtlich nicht zu einem erneuten Krankengeldbezug führen.

Ich denke Sie sind gut beraten am letzten Tag der 10 Wochenfrist einen ordentlichen und formal einwandfreien Reha-Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen. Sollte Ihnen eine Reha-Leistung bewilligt werden, so könnten Sie vielleicht - nach Rücksprache mit der Klinik - den Reha-Beginn auf den 17.11.2012 legen. Für die Dauer der Reha-Leistung würde dann der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlen, soweit alle Voraussetzung vorliegen. Auf keinen Fall sollte der Beginn später als der 17.11.2012 liegen, da es dann bei dem Übergangsgeld zu Problemen kommen kann.

Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass die Reha-Antragstellung auch dazu führen kann, dass Ihnen aufgrund Ihrer multiplen Erkrankungen eine Rente angeboten wird. Dies wollen Sie vielleicht nicht, doch ist es aus meiner Sicht immer noch besser, als ohne finanzielle Mittel dazustehen. Außerdem gibt es zu den einzelnen Rentenarten Hinzuverdienstgrenzen. Vielleicht findet sich ja eine leichte "geringfügige" Tätigkeit um Ihre finanzielle Situation bis März 2013 aufzufangen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte

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