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Experten-Antwort

Reha vor Rente abbrechen welche Konsequenzen ?

von FrittenFan121.12.2011 | 20:07
2496 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich möchte mich gerne erkundigen wie das ist wenn, man eine "Reha vor Rente" mitten drinne abbricht, kann man das ? Mich interessiert mit was für Konsequenzen ich rechnen müsste, vorallem ob ich strafe oder soetwas bezahlen müsste.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FrittenFan1,

Irgendwelche Kosten oder Strafzahlungen müssen Sie aufgrund eines Abbruchs einer Reha grundsätzlich nicht befürchten. Welche Konsequenzen sich auf einen Leistungsanspruch aus der Rentenversicherung oder auch der Krankenversicherung ergeben, kann ich von hier aus allerdings nicht einschätzen. Dies hängt letztlich auch von den individuellen Umständen des Einzelfalls und den Gründen, die zum Abbruch der Rehamaßnahme geführt haben ab und kann nur im direkten Kontakt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger geklärt werden.

Ungeachtet dessen würde ich Ihnen außerdem dringend empfehlen, vor einem eigenmächtigen Abbruch der Reha mit Ihrem Reha-Arzt/Therapeuten über Ihre Probleme mit der Maßnahme zu sprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen der Rehabilitation lösen. Der Arzt kann außerdem auch entscheiden, ob Sie die Rehabilitation evtl. gesundheitsbedingt abbrechen müssen. Dann würde man Ihnen auch die Formalien abnehmen. Es wird in jedem Fall ein Entlassungsbericht erstellt. Darin wird auch festgestellt, ob und inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

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4 Antworten

Lolam 22.12.2011 | 08:32
Wieso sollten sie bestraft werden, wenn Sie der Meinung sind, die Reha bringe Sie nicht weiter, sie kein Vertrauen zu den Ärzten aufbauen können und die Reha sie weiter krank macht oder sie aus welchen Gründen auch immer an keinen Maßnahmen teilnehmen können, sei es wegen Angstzuständen oder ähnlichem. Bezahlen müssen Sie nur, wenn sie zb. alkoholisch bedingt nicht teilnehmen können da Sie sich die Hucke vollsaufen ;-) Verhalten Sie sich normal, versuchen Sie an so vielen Therapien wie Ihnen möglich ist, teilzunehmen und gut ist. Zwingen kann Sie niemand zu irgendetwas.
Nixam 22.12.2011 | 10:51
Kosten werden Ihnen nicht zur Zahlung auferlegt. Lediglich müssen Sie damit rechnen, daß der Entlassungsbericht nicht ganz so ausführlich formuliert werden kann, daß es für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente reicht. Viele Grüße Nix
Krämersam 22.12.2011 | 11:02
Also das Thema Rehaabbruch und mögliche Folgen wurde hier nun schon gefühlte tausende Male besprochen und dazu ist nun wirklich alles gesagt. Die Suchfunktion hier im Forum ist darum sehr wichtig und sollte auch ruhig mal benutzt werden . Kostet ja nichts extra...: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Annaam 22.12.2011 | 14:19
Wenn Sie allerdings von der Krankenkasse aufgefordert worden sind, diese Reha zu beantragen, kann es Probleme mit dem Krankengeld geben.
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