Hallo FrittenFan1,
Irgendwelche Kosten oder Strafzahlungen müssen Sie aufgrund eines Abbruchs einer Reha grundsätzlich nicht befürchten. Welche Konsequenzen sich auf einen Leistungsanspruch aus der Rentenversicherung oder auch der Krankenversicherung ergeben, kann ich von hier aus allerdings nicht einschätzen. Dies hängt letztlich auch von den individuellen Umständen des Einzelfalls und den Gründen, die zum Abbruch der Rehamaßnahme geführt haben ab und kann nur im direkten Kontakt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger geklärt werden.
Ungeachtet dessen würde ich Ihnen außerdem dringend empfehlen, vor einem eigenmächtigen Abbruch der Reha mit Ihrem Reha-Arzt/Therapeuten über Ihre Probleme mit der Maßnahme zu sprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen der Rehabilitation lösen. Der Arzt kann außerdem auch entscheiden, ob Sie die Rehabilitation evtl. gesundheitsbedingt abbrechen müssen. Dann würde man Ihnen auch die Formalien abnehmen. Es wird in jedem Fall ein Entlassungsbericht erstellt. Darin wird auch festgestellt, ob und inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.