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Experten-Antwort

Reha während Blockfrist

von Paggio18.08.2022 | 14:00
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich habe nach mehr als 80 Wochen Krankheit und Wiedereingliederung am 1.8. meine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen. Ich bin privat krankenversichert und plane für 2023 eine Reha. Dann gilt allerdings noch die Blockfrist für meine Erkrankung. Meine Fragen: - Sehe ich es richtig, dass ich von meinem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erhalten werde? - Könnte ich Übergangsgeld beantragen? - Oder muss meine private Krankenversicherung Krankengeld zahlen? Hier gibt es glaube ich Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung. Herzlichen Dank im Voraus fürs Feedback!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paggio,

ob Sie ggf während Ihrer geplanten Reha wieder einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, prüft der Arbeitgeber zu gegebener Zeit. Grundsätzlich besteht ggf. ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie vor einer erneuten AU/Reha mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit AU waren oder wenn seit Beginn der ersten AU infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha besteht, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Reha Arbeitsentgelt erhalten haben. Wäre dies wegen einer erneuten AU und ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor der AU Arbeitsentgelt erhalten haben und bis unmittelbar vor Reha-Antritt durchgehend AU waren. Unmittelbar heißt wirklich ganz streng ohne auch nur 1 Tag ohne Entgelt oder ohne AU!

Ob Ihre Krankenkasse Krankengeld zahlt, falls Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld während der Reha haben sollten, fragen Sie bitte dort nach.

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