Hallo Paggio,
ob Sie ggf während Ihrer geplanten Reha wieder einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, prüft der Arbeitgeber zu gegebener Zeit. Grundsätzlich besteht ggf. ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie vor einer erneuten AU/Reha mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit AU waren oder wenn seit Beginn der ersten AU infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.
Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha besteht, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Reha Arbeitsentgelt erhalten haben. Wäre dies wegen einer erneuten AU und ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor der AU Arbeitsentgelt erhalten haben und bis unmittelbar vor Reha-Antritt durchgehend AU waren. Unmittelbar heißt wirklich ganz streng ohne auch nur 1 Tag ohne Entgelt oder ohne AU!
Ob Ihre Krankenkasse Krankengeld zahlt, falls Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld während der Reha haben sollten, fragen Sie bitte dort nach.