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Experten-Antwort

Reha wegen bSv

von Sigrid24.05.2022 | 16:53
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen doppelten Bandscheibenvorfall in der HWS plus Nerven Beteiligung. Modische 3. Ich habe meine 3 Rezepte Physiotherapie und Rehasport aufgebraucht, dh die Therapiemöglichkeiten zu Hause sind aufgebraucht. Schmerzen sind immer noch super hoch. Würde ich in diesen Fall eine Reha bekommen oder nur bei Operationen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrid,

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Leistungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet bzw. eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit bewirkt werden kann.

Eine solche sozialmedizinische Beurteilung kann nur ganz individuell auf Grundlage aussagekräftiger, aktueller medizinischer Befunde getroffen werden. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass es im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist, Ihnen eine verlässliche Aussage auf Ihre Frage nach einem Reha-Anspruch geben zu können.

Zudem müssen - neben den genannten persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI - auch noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 SGB VI erfüllt sein und es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI vorliegen. Diese Anspruchsprüfung kann ausschließlich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger - basierend auf Ihren Versicherungsdaten - durchführen.

Ich kann Ihnen daher nur raten, sich bezüglich einer möglichen Reha mit Ihrem behandelnden Arzt abzustimmen und - in Abhängigkeit von der Empfehlung Ihres Arztes - dann einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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1 Antworten

Dienstagam 24.05.2022 | 20:23
Wenn ich Ihre Anfrage hier richtig verstanden habe dann sind Sie der Meinung, dass Sie sich mit 3 maliger Physiotherapie-Rezeptur (3x a 6 Einheiten = 18 Therapiestunden) und einmalig kompaktem Rehasportrezept als ambulant austherapiert einstufen und nun eine Reha beantragen möchten. Wie Ihnen der Experte bereits mitteilte, sind bestimmte Voraussetzungen, neben den gesundheitlichen Kriterien, zunächst von Belang, um eine evtl. Reha beantragen zu können. Wenn Sie sich sicher sind, diese Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie mit Ihrem Arzt natürlich bei der DRV oder bei Ihrer KK (beide Institutionen finden heraus, wer als Kostenträger in die Zuständigkeit fällt) einen Antrag zur Reha stellen. Als persönlich mit diesem Krankheitsbild betroffene Person (bin über 30 Jahre HWS-erkrankt und darin mehrfach operiert) möchte ich Ihnen etwas erläutern. Ambulant austherapiert, so sehe ich Sie nicht, vielmehr haben Sie mit den 3x 6 Einheiten Physiotherapie das erste Kontigent ausgeschöpft, welches die Heilmittelverordnung so hergibt. In der Regel gilt es nun therapeutisch zu pausieren und die erlernten Übungen in Eigenverantwortung fortzuführen. Ihr Arzt kann Ihnen, nach der Pause, dann erneut ein Rezept oder auch Folgerezepte ausstellen, jedoch wieder nur in der Regel maximal 3x a 6 Einheiten. Sollte der gesundheitliche Zustand sich dabei noch nicht stabilisieren, könnte Ihnen der Arzt eine Langfristverordnung zur Physiotherapie ausstellen (das habe ich über elf Jahre am Stück erhalten), die zunächst aber bei der zuständigen KK angefragt und zur Bewilligung vorgelegt werden muss. Bei hochgradig anhaltenden Schmerzen, so wie Sie es beschreiben, sollte zudem ein Facharzt "Schmerzmedizin" hinzugezogen werden und Sie mittherapieren. Evtl. wird sogar auch die Fachrichtung Psychotherapie hinzuzuziehen sein. Körperlich langanhaltende und intensive Beschwerden setzen in der Regel den Kreislauf "Schmerz und Psyche" in Gang! In wie weit Ihnen aktuell eine Reha von Nutzen sein wird, zumal wenn aktuell noch ein hochgradiger Schmerzzustand mitbehandelt werden muss, bedarf einer guten Planung. Vielleicht würde hier eher eine stationäre interdisziplinäre Schmerztherapie sinnvoller sein. Dazu vom Arzt eine Akuteinweisung erbeten, läuft dann in der Schmerzklinik nahezu ab, wie eine Reha. Wie gesagt, reden Sie mit Ihrem Arzt/Ärzten und überlegen Sie gemeinsam, ob eine Reha Sinn macht und vor allem welche Fachrichtung Ihnen kompakt helfen könnte. Alles Gute
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