Hallo Sigrid,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Leistungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet bzw. eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit bewirkt werden kann.
Eine solche sozialmedizinische Beurteilung kann nur ganz individuell auf Grundlage aussagekräftiger, aktueller medizinischer Befunde getroffen werden. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass es im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist, Ihnen eine verlässliche Aussage auf Ihre Frage nach einem Reha-Anspruch geben zu können.
Zudem müssen - neben den genannten persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI - auch noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 SGB VI erfüllt sein und es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI vorliegen. Diese Anspruchsprüfung kann ausschließlich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger - basierend auf Ihren Versicherungsdaten - durchführen.
Ich kann Ihnen daher nur raten, sich bezüglich einer möglichen Reha mit Ihrem behandelnden Arzt abzustimmen und - in Abhängigkeit von der Empfehlung Ihres Arztes - dann einen entsprechenden Antrag zu stellen.