Der Fehler ist natürlich hier schon im Vorfeld dahingehend passiert, das statt der beantragten und wohl auch medizinisch notwendigen Mutter und Kind Kur , eine " normale " Rehamassnahme von ihrer Freundin scheinbar einfach so akzeptiert wurde.
Verstehe die behandelnde Psychiaterin auch nicht, warum die diese " normale " Reha nicht sofort abgelehnt hat und auch auf eine Mutter und Kind Kur - aus medizinischen Gründen ! - bestanden hat und ihre Freundin dahingehend auch unterstützt hat..
Grundsätzlich eine Rehamassnahme schon nach nur 24 Stunden !! abzubrechen, sehe ich aber schon als sehr sehr problematisch an.
Vor allem wenn dies nicht klar und eindeutig und MIT Zustimmung der Rehaärzte erfolgt ist . Dies wird dann im Abschlußbericht auch so stehen, das die Reha eigenmächtig abgebrochen wurde ( mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen .. )
Eigentlich ist es absolut nicht möglich - nach so kurzer Zeit -
sich ein Gesamtbild einer Rehaklinik und vor allem der dort angewendeten Therapien und Anwendungen zu machen und ich denke, diese relativ " kleinen " Probleme mit dem Essen und Trinken des Kindes hätten sich doch bestimmt regeln lassen und ist kein Grund für einen Rehaabruch nach 24 Stunden....
Und das Kind während der Behandlungszeiten ( Gespräche mit dem Psychiater etc. ) der Mutter in die Kita muß und nicht anwesend sein kann bzw. darf , dürfte doch wohl auch allen klar sein.
Der so frühzeitige Abbruch deutet - bei aller zurückhaltung - doch daraufhin, das diese Reha schon mit einer sehr negativen Einstellung überhaupt angetreten wurde.
Entweder weil ihre Freundin nicht die gewünchte Mutter und Kind Kur erhalten hat oder - was ich persönlich für wahrscheinlicher halte - der Abbruch aufgrund ihrer psychiatrischen Erkrankung erfolgt ist.
Das die Krankenkasse jetzt natürlich mit der Einstellung der KK-Geld Zahlung droht, ist natürlich aus deren Sichtweise verständlich und absolut nicht unüblich.
Sie sollten hier auf jeden Fall
schrifttlich dagegen sofort Widerspruch einlegen und die Umstände des Abbruches schildern ( am besten auch gleich ein ärztliches Attest der Pychiaterin beilegen, die die Gründe des Abbruches aus Krankheitsgründen untermauert ! )
Es wäre nicht sehr klug, hier das wohlbefinden des Kindes als Grund für den Rehaabbruch anzugeben, sondern die Abbruchsbegündung sollte sich in aller erster Linie auf die psychiatrische Erkrankung beziehen.
Ob die KK dann weiter KK-Geld zahlt oder es wirklich einstellt , kann niemand natürlich im Voraus sagen.
Sollte die Krankengeldzahlung wirklich eingestellt werden, würde ich in jedem Falle Sozialanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.