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Reha wg 4 Jahresfrist abgelehnt

von Polarschnee16.06.2013 | 14:21
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit Februar 2012 arbeitsunfähig und war im Mai 2012 bereits in Reha. Da im August die Krankengeldzahlung ausläuft wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen erneuten Rehaantrag zu stellen. Mit dem Hinweis bei Ablehnung sei dies ein Rentenantrag. Gestern wurde die Reha abgelehnt mit der Begründung , daß es vor Ablauf von 4 Jahren keine Reha gibt. Außerdem sei meine Erkrankung dafür nicht schwerwiegend genug. Morgen muß ich mich notgedrungen bei der Arbeitsagentur melden. Wie könnte es, oder wird es für mich weitergehen? Ich bin 59. Muß ich nun selbst einen Rentenantrag stellen?

2 Antworten

Riepersam 16.06.2013 | 14:49
Nein , Sie müssen jetzt keinen EM-Antrag stellen wenn Sie das nicht wollen ! Wenn die Reha von der RV mit der Begründung abgelehnt wurde das Sie zu gesund für eine Reha sind und darum gar keine benötigen, bekommen Sie natürlich schon gar keine EM-Rente. Das dürfte doch wohl klar oder ? Insofern MÜSSEN Sie keinen EM-Antrag stellen , KÖNNTEN dies aber sehr wohl - wenn Sie eine EM-Rente begehren. Was ist eigentlich ihr Ziel ? Wo soll es hingehen in Zukunft!?? Ob ein EM-Antrag allerdings was bringen würde steht in den Sternen. Aufgrund der aktuellen Rehabablehnung weil Sie zu gesund sind wird der Antrag zeimlich sicher abgelehnt werden... Aber Versuich macht klug ... Gegenüber der Kasse haben Sie mit der Rehaantragstellung bereits alle Forderungene erfüllt. Wäre eine Reha genehmigt worden hätten Sie diese natürlich auch antreten müssen. Auch hätten Sie wenn in der Reha dann EM festgestellt worden wäre danach sofort einen EM-Antrags stellen müssen. Aber so natürlich nicht. So wird jetzt dann wohl bis zur Aussteurung weiterhin von der Kasse Krankengeld zahlen werden. Allerdings kann die Kasse den MDK einschalten und ihre AU jederezeit überprüfen und diese ausser Kraft setzen. Wer zu gesund für eine Reha ist KÖNNTE u.U, ja auch wieder arbeitsfähig sein. Das wird der MDK dann prüfen. Also schon mal der AfA melden ist sehr gut. August und Aussteuerung ist ja nicht mehr lange hin. Sie müssen sich nur jetzt mal Gedanken machen und entscheiden wie es weitergehen soll. EM-Rente bekommen Sie ja mit ziemlicher Sicherheit nicht , Krankengeld ab August auch nicht mehr, also müssen Sie wieder arbeiten gehen. ALG I bekommen Sie ja auch nicht ewig.
Annaam 16.06.2013 | 22:41
In Ihrer Situation können Sie hier wertvolle Tipps erhalten und von den Erfahrungen anderer partizipieren. http://www.krank-ohne-rente.de mfg
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