Hallo Thomas 384,
genau wie Sie es selbst sagen, entscheidet sich aufgrund der ärztlichen Feststellungen am Ende der Reha, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Ebenso wird dort dann festgelegt, ob eine Wiedereingliederung für Sie in Frage kommt. Ggfs. sollten Sie am Ende der Reha nachfragen, wie von „Sarah“ bereits vorgeschlagen, ob es aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist, die Wiedereingliederung erst nach einer Zwischenzeit von bis zu vier Wochen zu beginnen. Möglichst sollte sich aber bereits vor der Entlassung die Reha-Einrichtung mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und bereits einen Eingliederungsplan zu erstellen. In diesem Fall, wenn die Eingliederung spätestens bis vier Wochen nach Beendigung der Reha beginnt, wäre dann auch Ihr Rentenversicherungsträger für die Wiedereingliederung bzw. die Zahlung des Übergangsgeldes zuständig. Sobald Sie die Wiedereingliederung dann beginnen, wird der Rentenversicherungsträger für die Zwischenzeit dann das Übergangsgeld auszahlen.