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Experten-Antwort

Reha, Wiedereingliederung, Urlaub

von Thomas38421.05.2015 | 16:30
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4 Antworten

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Hallo, ich bin seit Monaten krankgeschrieben und komme demnächst in die Reha. Ob es danach eine Wiedereingliederung oder einen Volleinstieg gibt entscheidet sich ja dort. Nach der Reha würde ich mit meiner Frau, die in den Monaten meiner Krankheit stark belastet war, gerne einen gemeinsamen Urlaub machen. Ich dachte dies würde mir nach §7 BUrlG zustehen. Jetzt habe ich gehört, dass die Wiedereingliederung quasi zur Reha-Maßnahme gehört und somit wäre ein Urlaub zwischen Reha und Wiedereingliederung nicht erlaubt. Andererseits wird ein Urlaub zwischen Wiedereingliederung und Volleinstieg wohl auch nicht empfohlen, da dann evtl. der therapeutische Nutzen des schrittweisen Wiedereinstiegs dahin ist. Außerdem, wer weiß wie lange die Wiedereingliederung dann noch dauert. Und meine Frau ist jetzt schon urlaubsreif. Kann mir jemand die rechtliche Lage erklären oder Tips geben? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas 384,

genau wie Sie es selbst sagen, entscheidet sich aufgrund der ärztlichen Feststellungen am Ende der Reha, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Ebenso wird dort dann festgelegt, ob eine Wiedereingliederung für Sie in Frage kommt. Ggfs. sollten Sie am Ende der Reha nachfragen, wie von „Sarah“ bereits vorgeschlagen, ob es aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist, die Wiedereingliederung erst nach einer Zwischenzeit von bis zu vier Wochen zu beginnen. Möglichst sollte sich aber bereits vor der Entlassung die Reha-Einrichtung mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und bereits einen Eingliederungsplan zu erstellen. In diesem Fall, wenn die Eingliederung spätestens bis vier Wochen nach Beendigung der Reha beginnt, wäre dann auch Ihr Rentenversicherungsträger für die Wiedereingliederung bzw. die Zahlung des Übergangsgeldes zuständig. Sobald Sie die Wiedereingliederung dann beginnen, wird der Rentenversicherungsträger für die Zwischenzeit dann das Übergangsgeld auszahlen.

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3 Antworten

Saraham 21.05.2015 | 17:01
Das ist richtig. Während der Wiedereingliederung ist kein Urlaub möglich. Bei mir war es allerdings so, dass ich AU aus der Reha entlassen wurde und die Wiedereingliederung erst nach vier Wochen begann. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.
Useram 22.05.2015 | 06:23
Aber zwischen Reha und Wiedereingliederung sollte man dann krank geschrieben sein. Wenn Sie Urlaub nehmen, sind Sie nicht krank. Nicht dass dann die Übernahme der Wiedereingliederung durch die RV wegfällt.
GroKoam 22.05.2015 | 08:11
Lass deine Frau alleine in den Urlaub fahren dann kann Sie sich auch richtig erholen.
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