Hallo! Ich habe selbst eine Reha beantragt mit Wunschklinik, die aber nicht genehmigt wurde. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen und doch noch in meine Wunschklinik kommen? Wenn nicht, kann ich gezwungen werden in die vorgeschlagene Klinik zu gehen, wenn diese mir wirklich nicht zusagt. Welche Alternative gibt es? Läßt die DRV mit sich reden um Alternativen zu suchen?
Die DRV ist kein Wunschkonzert.
Hallo Leiss,
selbstverständlich können Sie gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers Widerspruch einlegen und es kann Sie auch niemand zwingen, in die vom Rentenversicherungsträger vorgesehene Klinik zu fahren.
Allerdings ist der Rentenversicherungsträger nicht verpflichtet, Ihre „Wunschklinik“ zu genehmigen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die der Rentenversicherungsträger zu berücksichtigen hat – wie Indikation der Klinik und Belegungsfähigkeit aufgrund entsprechender Verträge (Stichwort: Kosten).
Soweit es möglich ist, kommen die Rentenversicherungsträger regelmäßig dem Wunsch der Versicherten nach. Vielleicht sollten Sie daher zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen, warum die „Wunschklinik“ nicht genehmigt wurde und ob hier noch weitere Alternativen gesehen werden. In einem Widerspruch müssten Sie im Übrigen auf jeden Fall tragfähige Argumente liefern, warum die vom Rentenversicherungsträger genehmigte Klinik nicht in Frage kommen kann.