War im Januar auf einer ambulanten Reha (Orthopädie). Dort wurde ich als teilweise Erwerbsunfähig und momentan nicht arbeitsfähig entlassen. Mir wurde auch in der Reha-Klinik angeraten einen Rentenantrag zu stellen. War nach der Reha noch 3 Wochen krankgeschrieben. Da ich nur halbtags arbeite versuchte ich wieder in die Arbeit zu gehen. Doch nach 3 Wochen ging nichts mehr. Bin seitdem von meinem Psychologen krankgeschrieben. Anfang März stellte ich dann den EU-Rentenantrag. Ende März mußte ich zu zwei Gutachtern. Psychologe (vermutlich wegen meiner Depressionen) und Internist. Beide teilten mir mit, daß es besser wäre ich würde in Rente evtl. teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente gehen.
Habe nun heute ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, anbei lag ein Reha-Antrag. Der Rentenversicherungsträger schrieb, um meinen Antrag auf EU-Rente weiterzubearbeiten, müsste erst noch eine Reha durchgeführt werden. Jedoch steht nicht drinn auf welche.
Nun habe ich mit meinem Psychologen geredet und der meint ich könne wegen meiner psychischen Erkrankung momentan unmöglich eine Reha machen auch keine psychosomatische Reha und hat es mir auch schriftlich bestätigt. Er meinte ich solle die Reha ablehnen, da es mir nichts bringt, sondern momentan meiner Gesundheit eher schaden würde.
Da sich ja auch meine orthopädischen Beschwerden nicht gebessert haben, weiß ich nicht warum ich und auf welche Reha ich noch muss.
Aus orthopädischer Sicht (Reha-Klinik - Abschussbericht bin ich nur noch für 3 - 6 Std arbeitsfähig)
Nun meine eigentlichen Fragen:
Wer sagt mir auf welche Reha ich muss?
Kann ich die Reha ablehnen?
Wenn ich die Reha ablehne, bekomme ich dann auch eine Ablehnung bezüglich meiner Rente?
Muß ich erst warten bis ich eine Reha machen kann um dann erst einen Bescheid zu erhalten und bis dahin krankgeschrieben werden?