Zunächst einmal haben Sie im Rahmen der Rechtsmittelfrist (siehe Bescheid) die Möglichkeit Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzulegen. Dies können Sie auch zur Wahrung der Frist vorab ohne Begründung vornehmen. Sie sollten jedoch in Ihrer Klageschrift darauf hinweisen, dass Sie zunächst Akteneinsicht beim Rentenversicherungsträger beantragen und danach Ihre Klage begründen. Beantragen Sie Akteneinsicht beim Rentenversicherungsträger, um zu erkennen, welche Entscheidungsgründe im Detail zur Ablehnung der Reha erfolgte. Ihr Rentenversicherungsträger wird eine Auskunfts- und Beratungsstelle, die sich in Ihrer Wohnortnähe befindet, mit der Akteneinsicht beauftragen.