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Experten-Antwort

Rehaabruch

von Lilli06.06.2013 | 22:56
1819 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich schreibe weil ich gerne wissen möchte WANN ein Rehaabbruch gerechtfertigt werden kann. Mein Lebensgefährte 43 erlitt letztes Jahr einen Schlaganfall. Er leidet unter Hemianopsie und Sehfähigkeit z.Z. 55%, hat aber geringfügige Ausfälle der Feinmotorik, Gleichgewichtstörung leichte Gedächtnisstörung. Das letztere ist wirklich nicht im Alltag, für jemanden der ihn nicht kennt, sichtbar. Nun macht er das 2. Mal eine Rehamassnahme auf Wunsch der Krankenkasse. NUn hat er einen hochen Blutdruck bekommen seine Werte sind enorm hoch und seit 3 Tagen bekommt er auch von der REha Beta Blocker !.ES nimmt ihn dort keiner richtig ernst, die Aussagen der Ärzte sind z. b. Na ist es schon besser? haben sie sich um einen Job bemüht? usw., 2. er kommt tod nach hause , ist einfach nur erschöpft, Gespräche sind oft nicht möglich oder gar er kann sie nicht wiedergeben, der Blutdruck macht mir totaleSorgen denn, ich weiss dass es vom Stress kommt, dem er anscheinend noch nicht gewachsen ist.Das Beste ist dass er sich den noch selber messen muss was für mich lächerlich ist denn er kann eine 8 von einer 0 auf Display nicht unterscheiden... Jetzt wurde die Reha verlängert, in meinen Augen einfach nur Geldschneiderei, und die Reha möchte dass wir jetzt zum Augenarzt gehen um das mit den Augen abzuklären. Ich mache mir viele Sorgen denn er hat noch an seiner Erkrankung gut zu knabbern und nun die hoche Belastung auf die kein Mensch dort eingeht... Da ich aus dem Gesundheitswesen komme, nehme ich mir jetzt einfach das Recht heraus nebenbei zu erfragen wer diese GÖtter in weiß und deren Entscheidungen überprüft? So, wann kann man eine Reha abbrechen, soll mein Freund zu seinem Arzt und wenn ja ( er müsste sich einen Tag in der Reha frei nehmen) muss er diesen Tag länger machen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entscheidung über Inhalt und Dauer der Maßnahme obliegt den dortigen Ärzten.

Bei einem eigenem Abbruch sollten ggf. eventuelle Konsequenzen bei der Krankenkasse abgeklärt werden.

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3 Antworten

stuosiam 07.06.2013 | 04:22
hallo, also eine rehaverlängerung ist ohne die zustimmung des patienten nicht möglich. warum hat er dieser verlängerung zugestimmt, wenn er sich dort nicht ernst genommen fühlt. sollte die krankenkasse der träger sein? dann hat ein abbruch doch keine konsequenzen, es sei denn er bezieht krankengeld? aber wie gesagt er muss einer verlängerung nicht zustimmen,.
Schadeam 07.06.2013 | 08:19
um es kurz zu machen: Ihr Lebensgefährte ist ein freier Mensch und kann jederzeit jede medizinische Maßnahme abbrechen. Ob es nach einer solchen Entscheidung Stress mit der Kasse geben kann, wird kein Mitarbeiter der DRV in diesem Forum beurteilen können und wollen. Ebenso kann hier keiner Beurteilen ob die Bejhandlungen in der Reha Sinn machen oder nicht. PS: ganz sinnfrei scheint es mir als Laie auf medizinischem Gebiet aber nicht zu sein, wenn man zur Abklärung der Sehprobleme zum Augenarzt geschickt werden soll??????
Klassam 07.06.2013 | 11:09
WÄHREND eienr Reha ist der Besuch eines externen Arztes NUR mit vorheriger Genehmigung der Rehakliinik mögliuch !
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