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Experten-Antwort

Rehaanstalt ablehnen möglich ?

von Markus Sender02.05.2012 | 12:32
1869 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen Antrag auf Rehabilitation in einer bestimmten Klinik gestellt. Die Rehabilitation wurde genehmigt, jedoch soll ich in eine Klinik gehen, in eine, in der ich bereits vor 7 Jahren war. In diese Klinik will ich auf keinen Fall jemals wieder gehen. Kann ich das ablehnen und wie begründe ich so etwas am besten ? Danke ! Markus Sender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Sender,

es reicht sicherlich, wenn Sie dem Rentenversicherungsträger signalisieren, dass Sie bereits dort gewesen sind und aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht noch einmal dort hinmöchten. Für fast jede Indikation/ Erkrankung gibt es alternative Kliniken. Man meint es nicht schlecht/böse mit Ihnen - also versuchen Sie nicht so negativ heranzugehen.

Außerdem haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht, dass bedeutet, dass der Reha-Träger Ihre Wünsche, sofern dieses möglich ist berücksichtigen muss.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Markus Senderam 02.05.2012 | 12:34
Anders gefragt, muß ich meine Ablehnung der Klinik überhaupt begründen ? Markus Sender
Useram 02.05.2012 | 12:37
Also eine Begründung bei der Ablehnung ist sicherlich besser. Sie können bei der DRV anrufen oder ein kurzes Schreiben schicken, dann wird der Sachverhalt überprüft. Mit Begründung ist es wie schon gesagt besser. Denn wenn im Schreiben steht "ich will da nicht hin, weil kein bock" könnte natürlich zu einer anderen Entscheidung führen als "ich will da nicht hin, weil ich da bereits schlechte erfahrungen gemacht habe".
Markus Senderam 02.05.2012 | 12:50
Also meinen Sie es reicht, wenn ich schreibe, daß ich dort schlechte Erfahrungen gemacht habe ? Oder muß ich genau ausführen was mir dort damals so missfallen hat ? Jedenfalls gehe ich da nicht mehr hin, eher laß ich die Reha ganz sausen, als daß ich da jemals nochmals hin gehe. Markus Sender
Useram 02.05.2012 | 13:41
Also wenn eine andere Rehaeinrichtung möglich ist bei ihrer Krankheit, dann ja. Ob die Einrichtung dann tatsächlich geändert wird, können wir im Forum natürlich nicht garantieren. Aber als Begründung ist das normalerweise ausreichend nach meiner Erfahrung. Sie können natürlich auch bei der RV anrufen, dann können sie dort gleich mit dem zuständigen Bearbeiter bzw. Bearbeiter sprechen und man kann da gleich über die Alternativen reden usw. Das würde die Sache natürlich für beide Seiten vereinfachen.
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