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rehaantrag

von rosiF22.05.2007 | 18:38
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4 Antworten

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Wer ist zuständig für einen Rehaantrag? Hausarzt lehnt das Ausfüllen ab mit der Angabe: wird doch abgelehnt. Versicherte war im Januar wegen einer onkolog. Erkrankung in Reha und dies soll "2xjährl." möglich sein. Wurde damals von der Klinik organisiert, ich denke AHB. Kann das sein? Gruß Rosi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, rosiF,

bei onkologischen Erkrankungen ist die Zuständigkeit je nach Bundesland unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.

3 Antworten

Unbekanntam 22.05.2007 | 21:05
Hallo rosiF, grundsätzlich werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur alle vier Jahre gewährt. Sollte jedoch medizinisch in früherer Zeitabständen eine Reha benötigt werden, ist auch dies im Einzelfall möglich. Einfach einen Antrag stellen. Falls das mit dem Arzt sitmmt, was Sie sagen, sage ich dazu nur: "Das würde mir zu denken geben!" Und jetzt ist es entscheidend bei welchem Rentenversicherungsträger man versichert ist: Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Knappschaft-Bahn-See, Mitteldeutschland, Bayern Süd Nord, Oberfranken-Mittelfranken, Oldenburg-Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schwaben oder Unterfranken lassen Sie bitte von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen. Nachdem sich Ihr Hausarzt weigert, würde ich dass im freien Bereich über der Unterschrift das so auch angeben. Der medizinische Dienst wird dann weitersehen, wie das Problem gelöst wird. Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Rheinland oder Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Antrag aufnehmenden Stelle oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben. Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Bund haben Sie die Wahl, ob Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt, der mit dem Antrag eingereicht wird oder ob Sie sich von einem Gutachter begutachten lassen.
Mam 23.05.2007 | 07:39
Onkologische Nachsorgeleistungen ("Festigungskuren") sind wie sie richtig schreiben in kürzeren Abständen möglich, die 4-Jahres-Frist spielt hier keine Rolle. Solch ein Antrag wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht abgelehnt...
rosiFam 23.05.2007 | 12:03
Danke für die Infos Gruß RosiF.
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