Schönen guten Tag,
ich bin seit Anfang Dezember 2013 krankgeschrieben. Am 18.07.2014 erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse, d.d. Krankengeldanspruch am 29.09.2014 erlischt, wenn ich bis zu diesem Tage nicht nachgwiesen habe, d.d. Reha beantragt wurde. (§51 Abs.3 SGB V) Auch die mit der
Krankengeldzahlung verbundene Beitragszahlung würde enden.
Was mir an diesem Schreiben mißfällt, der Rentenversicherungsträger kann den Antrag auf Maßnahme zu Reha, ggf. auch nach Abschluss der Reha in einen Antrag auf
Rente umwandeln kann. Ich möchte die Reha effektiv machen, aber nicht unter dieser Gegebenheit. Wie gehe ich am besten vor. Zu meinem Alter, ich bin 54 Jahre alt.
Seit Anfang Februar wollte ich in Kur, in Absprache mit dem Hausarzt, aber nichts ist geschehen.
M.f.G.
Alexandra