Rehaantrag / 10 Wochen Frist

von
Alexandra Kever

Schönen guten Tag,
ich bin seit Anfang Dezember 2013 krankgeschrieben. Am 18.07.2014 erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse, d.d. Krankengeldanspruch am 29.09.2014 erlischt, wenn ich bis zu diesem Tage nicht nachgwiesen habe, d.d. Reha beantragt wurde. (§51 Abs.3 SGB V) Auch die mit der
Krankengeldzahlung verbundene Beitragszahlung würde enden.
Was mir an diesem Schreiben mißfällt, der Rentenversicherungsträger kann den Antrag auf Maßnahme zu Reha, ggf. auch nach Abschluss der Reha in einen Antrag auf
Rente umwandeln kann. Ich möchte die Reha effektiv machen, aber nicht unter dieser Gegebenheit. Wie gehe ich am besten vor. Zu meinem Alter, ich bin 54 Jahre alt.
Seit Anfang Februar wollte ich in Kur, in Absprache mit dem Hausarzt, aber nichts ist geschehen.

M.f.G.
Alexandra

von
???

"Seit Anfang Februar wollte ich in Kur, in Absprache mit dem Hausarzt, aber nichts ist geschehen."
Dann haben Sie doch sicher einen Antrag gestellt. Lassen Sie sich das von der Stelle, bei der Sie ihn gestellt haben, bestätigen, legen Sie die Ihrer Krankenkasse vor und die Sache ist erledigt.

Die Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag ist per Gesetz geregelt, d.h. die DRV muss das tun, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt. Der einzige Unterschied zu Ihrer Situation ist, dass man ohne Aufforderung selbst entscheiden kann, ob man der Umdeutung zustimmt. Das Problem liegt also nicht bei der DRV, sondern bei der Krankenkasse, die ja die Aufforderung ausgesprochen bzw. nachgeschoben hat. Wenn Sie davon wegkommen wollen, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse reden.

Experten-Antwort

Hallo Alexandra Kever,

sollten Sie bereits aufgrund der Absprache mit Ihrem Hausarzt einen Antrag auf Rehabilitation gestellt haben, so können Sie sich dies von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen lassen und dies der Krankenkasse vorlegen.

Sofern Sie noch keinen Antrag gestellt haben, ist Ihnen jetzt das Gestaltungsrecht durch die Krankenkasse eingeschränkt worden. Sie haben jetzt nicht mehr die Wahlmöglichkeit, wenn der Rentenversicherungsträger die Rehabilitation ablehnen und den Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag umdeuten sollte, weil bereits eine Erwerbsminderung vorliegt. Diese gesetzliche Regelung muss vom Rentenversicherungsträger umgesetzt werden.
Sie sollten sich die Konsequenzen von Ihrer Krankenkasse erläutern lassen.

von
Schade

Wo ist denn das Problem?

Wenn Sie seit Februar in Reha wollen, dann haben Sie doch ganz gewiss längst den Rehaantrag gestellt, oder? Wann war das? In diesem Fall genügt ein Telefonat an die Kasse, dass der Antrag schon längst gestellt ist.

Haben Sie den Antrag noch nicht gestellt, fragt man sich natürlich warum nicht.

Und dann kann ich Ihre Empörung nicht wirklich verstehen.

Oder wollen Sie gar nicht in Reha, sondern spielen auf Zeit und sind nun pikiert, weil man Sie zu entlarven versucht?

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