Liebes Forum,
ich bin seit längerem krank. Die Krankenkasse hat mich zum Rehaantrag aufgefordert.
Ich habe eine Ablehnung erhalten. Tenor: Bringt nichts. Formulierung: Meine Erwerbsfähigkeit könne durch eine Reha „nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung [nicht]abgewendet werden“
Wie geht das jetzt weiter. Heißt die Formulierung das ich etwerbsgemindert bin? Voll oder evt nur teilweise? Da ich von meiner Krankenkasse aufgefordert wurde: wird der Rehaantrag automatisch umgedeutet? Wenn ich eine Rente möchte, muss ich das jetzt separat beantragen?
Danke für Ihre Antwort
Toni