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Experten-Antwort

Rehaantrag abgelehnt

von Same01.02.2021 | 09:42
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Communuty, mein Antrag auf Reha wurde abgelehnt. Begründet wurde es mit § 10 SGB VI. unter anderen .. dass druch eine Reha die geminderte Erwerbsfähigkeit nicht gebessert werden kann. Man hält für mich eine Krankenhasubehandlung für angezeigt. Hinweis: Meine behandelnen Ärtzte haben sehr wohl eine Reha befürwortet und mich auch für rehatauglich erklärt. Hinweis: ich bin 55 J, schwerbehindert und beziehe seit einigen Jahren eine Teilweise EMR. M.E. gehts mal wieder um Kostenschieberei, d.h. DRV an KK. Ich habe heute ein Termin bei meinen zuständigen Arzt und will Widerspruch einreichen. Folgende Fragen : 1.Gibt es da vielelicht irgenwelche Formblätter seitens des DRV, bei Antrag wurde G12043 verwendet, dieser kann jedoch in Widerspruch nicht verwendet werden. 2. Oder soll der Arzt frei formulieren in Bezug auf Ablehnungsbescheid ? 3. Welche Argumente könnte man losgelöst den medizinischen noch in Widerspruch aufführen, das man eine med. Reha bewilligt bekommt und nicht ein Krankenhausaufenthalt. Ziel soll es sein den Rehaantrag in Widerspruchsverfahren bewilligt zu bekommen und nicht erst mit Gutachten oder sogar langwieriges Sozialgerichtsverfahren. Über fachlich fundierte Antworten würde ich mich freuen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Same,

der Antwort von Siehe hier ist nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Siehe hieram 01.02.2021 | 10:18
Sie sollten zunächst noch einmal klären, ob Ihr (abgelehnter) Antrag weiter geleitet wurde an die (dann) zuständige Krankenkasse. Denn wenn eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Reha der DRV nicht aussichtsreich erscheint, muss eigentlich die Krankenkasse prüfen, ob aus anderen medizinischen Gründen eine therapeutische Maßnahme notwendig ist. Ein stationärer Aufenthalt (heißt nicht unbedingt 'Krankenhaus', aber Klinik) wird von der KK nur gewährt, wenn zuvor alle ambulanten Maßnahmen wahrgenommen wurden. Sie könnten also fristwahrend einen Widerspruch einlegen, den Sie (zeitnah) später begründen. Und sich dann mit Ihren Ärzten besprechen, die sich mit diesem Thema ja auch auskennen (sollten), sich auch direkt bei Ihrer KK erkundigen bezüglich der Möglichkeiten in Ihrem Fall (hier kennt niemand Ihre Krankengeschichte...) und eben auch einmal noch den Ablehnungsbescheid lesen, ob da etwas von Weiterleitung an die KK steht oder sonst den zuständigen Sachbearbeiter der DRV danach befragen. Bedenken Sie aber auch, dass durch ein Widerspruchverfahren es auch zu genaueren Untersuchungen Ihrer bestehenden halben EM-Rente kommen und diese aufgrund dieser Überprüfungen auch aberkannt werden kann. Auch das hängt natürlich von Ihrem Krankheitsverlauf ab, den hier niemand kennt. Viel Erfolg und alles Gute!
Sameam 01.02.2021 | 11:06
Hallo, danke für die Anwort. Tja, in der Tat geht man da ein Risiko ein, dass ggf. Teilw. EMR aberkannt wird, was aber bei meiner Krankheitssymntomatik nicht angebracht ist. Aber um dieses Risiko zu minimieren wäre es sicherlich der bessere Weg eien Reha üb die KK zu bekommen, oder ? Ich gehe stark davon aus, dass der DRV die KK nicht beauftragt hatte, ich werde das bei der KK erfragen und wie da das Vorgehen ist bzgl. Reha.
sameam 01.02.2021 | 20:05
Hallo, ich habe mit der KK gesprochen, die Ablehnung des Rehaantrages ist dort bereits bekannt gewesen. Die KK fühlt sich nicht zuständig, da es um Resterhaltung der Erwerbsfähigkeit geht und sieht weiter den DRV in der Pflicht ! Ich solle ein fristgerechten Widerspruch einlegen. Und so dreht man sich im kreise !! Gehe ich diesen Weg weiter, notfalls Klage vor Solzialgericht frage ich mich auch , ob es in Hinblick auf mgl. Aberkennung der Teilw. EMR überhaupt zielführend ist, da Worst case Szenario= "sozialmedizinische Beurteilung von Reha-Ärzte" schwer zu revidieren sind. In solch einer Situation das vermeidlich "richtige" zu tun ist verdammt schwer.
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