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Experten-Antwort

Rehaantrag bei Arbeitslosigkeit

von Polarschnee24.07.2013 | 17:50
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3 Antworten

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Ich habe im Mai 2012 bereits eine Reha gemacht und war seitdem weiter krank geschrieben und werde zum 1.8.2013 ausgesteuert. Nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen weiteren Rehaantrag zu stellen wurde dieser im Juni abgelehnt. Begründung: 1)Die 4 Jahre sind noch nicht vorbei 2)Die Auswirkungen meiner Erkrankung auf mein Leistungsvermögen begründen keine vorzeitige Reha Nach meiner Arbeitslosmeldung erhalte ich nun eine erneute Aufforderung zu einer Antragstellung zur Reha. Frage: Macht das überhaupt Sinn? Wie soll ich weiter vorgehen? Gruß und danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Polarschnee,

ich vermute, dass der Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit nicht wusste, dass Sie bereits kürzlich von der Krankenkasse aufgefordert wurden einen Reha-Antrag zu stellen. Die Vorredner haben insofern recht, dass Sie mit dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit reden sollten. Die Aufforderung sollte schriftlich zurückgezogen werden.

Mit freundlichem Gruß

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2 Antworten

Inconspectaam 24.07.2013 | 19:58
Hallo Polarschnee, da Sie weiterhin krank sind und somit dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie wohl Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregel). In diesem Fall muss die Agentur für Arbeit Sie auffordern, einen Rehaantrag zu stellen. Da erst kürzlich ein solcher abgelehnt wurde, können Sie mit ihrer Sachbearbeiterin bei der AfA nachfragen, ob Sie dies in diesem Fall wirklich nochmal tun müssen. Wenn die AfA darauf verzichtet, lassen Sie sich das sicherheitshalber schriftlich geben. Achten Sie darauf, dass Ihnen zur Antragsstellung wahrscheinlich eine 4-wöchige Frist gesetzt wurde. Besteht das Amt weiterhin auf einen neuen Antrag, tun Sie das einfach. Denn wenn Sie es nicht tun, wird Ihnen wohl vorläufig die Zahlung des Arbeitslosengeldes verweigert. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html LG
KSCam 24.07.2013 | 22:43
Wenn die Agentur darauf besteht, müssen Sie den Antrag stellen. Dürfte ja kein Problem sein, beim 3. Antrag haben Sie ja Routine (und vielleicht können Sie ja den letzten Antrag kopieren). :) Mit Sicherheit wird auch dieser Antrag von der DRV abgelehnt werden, sofern keine bahnbrechend neuen medizinischen Erkenntnisse auftauchen. Dann hat die Agentur halt Pech gehabt....
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