Rehaantrag bei Arbeitslosigkeit
Ich habe im Mai 2012 mit 58 Jahren bereits eine Reha gemacht und war seitdem weiter krank geschrieben und bin am 1.8.2013 ausgesteuert worden. Nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen weiteren Rehaantrag zu stellen wurde dieser im Juni 2013 abgelehnt.
Begründung:
1)Die 4 Jahre sind noch nicht vorbei
2)Die Auswirkungen meiner Erkrankung auf mein Leistungsvermögen begründen keine vorzeitige Reha
Nach meiner Arbeitslosmeldung erhielt ich nun eine erneute Aufforderung durch die Arbeitsagentur zu einer Antragstellung zur Reha. Ende Oktober muß ich nun dafür zu einem Gutachter.
Frage: Was geschieht, wenn er ebenfalls eine REHA ablehnt? Bin ich dann für ihn arbeitsfähig ? Wie wird sich das Arbeitsamt verhalten? Oder werde ich möglicherweise einen Rentenantrag stellen müssen?