Guten Morgen und herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen und Hinweise.
Ich habe bei der Sache noch folgende Situation, die mich sehr beunruhigt und ich habe Sorge, mich falsch zu verhalten und mir und meinen Plänen zu schaden, weil ich eventuelle Fallstricke übersehe:
Mit meiner Hausärztin sowie meinem Arbeitgeber ist eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" einvernehmlich besprochen und soll im Mai 2019 starten.
In diese Planungen hinein kommt die Aufforderung der KK (die noch nicht über den Plan der stufenweisen Wiedereingliederung informiert ist) bei der DRV eine medizinische Reha zu beantragen.
Ich bin 64 Jahre alt und möchte noch bis zum Renteneintritt arbeiten.
Jetzt habe ich Sorge, dass aus meinem Reha Antrag bei der DRV einfach ein "Rentenantrag" gemacht wird, obwohl ich das gar nicht möchte.
Ist es deshalb sinnvoll, auf dem Rehaantrag auch anzukreuzen, dass ich Maßnahmen für die "Teilhabe am Arbeitsleben" beantrage?
Soll ich im Freitextbereich des Rehaantrages schreiben, dass ab Mai 2019 eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" geplant ist?
Ich bin gerade ziemlich ratlos, wie ich mich verhalten soll.
Auch möchte ich eine ambulante Reha, keine stationäre. Kann ich für den Fall, dass die DRV auf einer stationären Reha besteht, als Wunsch angeben, dass ich wieder in die Rehaeinrichtung komme, in der ich schon letztes Jahr war? Diese war lediglich 60 km vom Wohnort entfernt und mein Partner bekam auf Wunsch ein Zusatzbett. Ich halte das nicht aus, mehrere Woche irgendwo weit entfernt alleine untergebracht zu sein. Die Wochen in der Klinik waren für mich und die Familie kaum aushaltbar. Wir brauchen nach den Erfahrungen vom vergangenen Jahr einfach gemeinsamen Alltag. Wie kann ich mich im Ernstfall zur Wehr setzen?
Über eine Rückmeldung/Einschätzung/Hinweise hier im Forum freue ich mich und danke allen die sich hier mit ihrem Rat zu Wort melden.
Beste Grüße und einen schönen Tag
Stella Amici