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Experten-Antwort

Rehaantrag DRV bei der Krankenkasse oder bei der DRV abgeben?

von Stella Amici19.02.2019 | 15:37
391 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage: Ich bin seit Januar 2018 arbeitsunfähig erkrankt und erhalte laufend Krankengeld. Hatte im Mai 2018 schon eine stationäre Reha und soll jetzt auf Wunsch meiner Krankenkasse eine Antrag auf eine medizinische Reha bei der DRV stellen. Den Antrag soll ich aber meiner Krankenkasse geben, damit diese ihn an die DRV weiterleitet. Fragen hierzu: Warum soll ich den Antrag nicht direkt bei der DRV abgeben? Was geschieht, wenn ich den Antrag direkt zur DRV bringe, statt ihn bei meiner Krankenkasse abzugeben? Ich bedanke mich vorab für das Lesen meines Anliegens und für inhaltlichen input Beste Grüße Stella Amici

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2019 | 11:07

Hallo Frau Amici,

die Krankenkasse hat sie aufgefordert, einen Antrag hinsichtlich einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation zu stellen. Sie sind dadurch in ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt und müssen die weitere Vorgehensweise mit ihrer Krankenkasse besprechen. Setzen sie sich daher mit ihrer Krankenkasse zur Klärung des Sachverhalts in Verbindung.

6 Antworten

Schorscham 19.02.2019 | 15:43
Weil Ihre Krankenkasse sicher sein will, dass der Reha-Antrag auch tatsächlich zeitnah gestellt wird. Dann hätten Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten. MfG
Nickyam 19.02.2019 | 16:16
Liebe Stella, damit die Krankenkasse später nicht behaupten kann, sie habe Sie dazu aufgefordert. Wahrscheinlich will sie kein Krankengeld mehr zahlen. Sichern sie sich bitte bei der Rentenversicherung Ihr Dispositionsrecht, weiterhin frei entscheiden zu können, bevor die Krankenkasse das tut und Ihren Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeutet. Und stellen Sie, wenn Sie das überhaupt wollen und Sie und Ihre behandelnden Ärzte das als sinnvoll erachten, direkt bei der Rentenversicherung den Antrag auf Reha.
Stella Amiciam 20.02.2019 | 10:00
Guten Morgen und herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen und Hinweise. Ich habe bei der Sache noch folgende Situation, die mich sehr beunruhigt und ich habe Sorge, mich falsch zu verhalten und mir und meinen Plänen zu schaden, weil ich eventuelle Fallstricke übersehe: Mit meiner Hausärztin sowie meinem Arbeitgeber ist eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" einvernehmlich besprochen und soll im Mai 2019 starten. In diese Planungen hinein kommt die Aufforderung der KK (die noch nicht über den Plan der stufenweisen Wiedereingliederung informiert ist) bei der DRV eine medizinische Reha zu beantragen. Ich bin 64 Jahre alt und möchte noch bis zum Renteneintritt arbeiten. Jetzt habe ich Sorge, dass aus meinem Reha Antrag bei der DRV einfach ein "Rentenantrag" gemacht wird, obwohl ich das gar nicht möchte. Ist es deshalb sinnvoll, auf dem Rehaantrag auch anzukreuzen, dass ich Maßnahmen für die "Teilhabe am Arbeitsleben" beantrage? Soll ich im Freitextbereich des Rehaantrages schreiben, dass ab Mai 2019 eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" geplant ist? Ich bin gerade ziemlich ratlos, wie ich mich verhalten soll. Auch möchte ich eine ambulante Reha, keine stationäre. Kann ich für den Fall, dass die DRV auf einer stationären Reha besteht, als Wunsch angeben, dass ich wieder in die Rehaeinrichtung komme, in der ich schon letztes Jahr war? Diese war lediglich 60 km vom Wohnort entfernt und mein Partner bekam auf Wunsch ein Zusatzbett. Ich halte das nicht aus, mehrere Woche irgendwo weit entfernt alleine untergebracht zu sein. Die Wochen in der Klinik waren für mich und die Familie kaum aushaltbar. Wir brauchen nach den Erfahrungen vom vergangenen Jahr einfach gemeinsamen Alltag. Wie kann ich mich im Ernstfall zur Wehr setzen? Über eine Rückmeldung/Einschätzung/Hinweise hier im Forum freue ich mich und danke allen die sich hier mit ihrem Rat zu Wort melden. Beste Grüße und einen schönen Tag Stella Amici
Moonam 19.02.2019 | 22:07
Die Krankenkasse will dich schnell aus dem Krankengeldbezug kriegen und versieht den Antrag mit dem Vermerk „Eilantrag“ oder „Eilt sehr“. Besser du nutzt die dir von der Krankenkasse gesetzte Frist aus und stellst den Antrag direkt bei der Rentenversicherung und lässt der Krankenkasse eine Bestätigung der Abgabe zukommen. Bei mir wurde, nach nicht erfolgreicher Reha, dieser Termin als EM-Rentenbeginn festgesetzt. Genehmigung Reha dauerte 3 Wochen, Termin durch Klinik auch noch ein paar Wochen, und das Krankengeld lief noch einige Zeit weiter.
Schorscham 20.02.2019 | 10:34
Zitat von Stella Amici anzeigen
Stella Amici schrieb

Guten Morgen und herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen und Hinweise.

Ich habe bei der Sache noch folgende Situation, die mich sehr beunruhigt und ich habe Sorge, mich falsch zu verhalten und mir und meinen Plänen zu schaden, weil ich eventuelle Fallstricke übersehe:

Mit meiner Hausärztin sowie meinem Arbeitgeber ist eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" einvernehmlich besprochen und soll im Mai 2019 starten.

In diese Planungen hinein kommt die Aufforderung der KK (die noch nicht über den Plan der stufenweisen Wiedereingliederung informiert ist) bei der DRV eine medizinische Reha zu beantragen.

Ich bin 64 Jahre alt und möchte noch bis zum Renteneintritt arbeiten.

Jetzt habe ich Sorge, dass aus meinem Reha Antrag bei der DRV einfach ein "Rentenantrag" gemacht wird, obwohl ich das gar nicht möchte.

Ist es deshalb sinnvoll, auf dem Rehaantrag auch anzukreuzen, dass ich Maßnahmen für die "Teilhabe am Arbeitsleben" beantrage?

Soll ich im Freitextbereich des Rehaantrages schreiben, dass ab Mai 2019 eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" geplant ist?

Ich bin gerade ziemlich ratlos, wie ich mich verhalten soll.

Auch möchte ich eine ambulante Reha, keine stationäre. Kann ich für den Fall, dass die DRV auf einer stationären Reha besteht, als Wunsch angeben, dass ich wieder in die Rehaeinrichtung komme, in der ich schon letztes Jahr war? Diese war lediglich 60 km vom Wohnort entfernt und mein Partner bekam auf Wunsch ein Zusatzbett. Ich halte das nicht aus, mehrere Woche irgendwo weit entfernt alleine untergebracht zu sein. Die Wochen in der Klinik waren für mich und die Familie kaum aushaltbar. Wir brauchen nach den Erfahrungen vom vergangenen Jahr einfach gemeinsamen Alltag. Wie kann ich mich im Ernstfall zur Wehr setzen?

Über eine Rückmeldung/Einschätzung/Hinweise hier im Forum freue ich mich und danke allen die sich hier mit ihrem Rat zu Wort melden.

Beste Grüße und einen schönen Tag

Stella Amici

Ja, das wäre sinnvoll. Das sollten Sie auf jeden Fall erwähnen. Ja, das dürfen Sie. Allerdings wird Ihr Wunsch nur dann berücksichtigt, wenn zeitnah eein Zimmer zur Verfügung steht. MfG
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