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Experten-Antwort

Rehaantrag genehmigt / wie spontan? zeitlich verlegen? / Dispositionsrecht

von weitsicht18.08.2015 | 22:30
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7 Antworten

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Hallo liebes Forum, wieviel Zeit vergeht i.d.R. zwischen einer Genehmigung eines Rehantrages und dem Start der Reha? Gibt es eine Vorschrift? Wie spontan kann es gehen? Ist es unter Umständen auch möglich, die Reha zeitlich nach hinten zu schieben? Der Grund ist ein bereits geplanter Urlaub in der nächsten Woche. Sollte die Rentenversicherung über den geplanten Urlaub informiert werden, BEVOR der Start der Reha feststeht? Gegen das Schreiben der Krankenkasse das Dispositionsrecht einzuschränken, wurde widersprochen. Mit den allerbesten Grüßen und schonmal Danke an alle, die behilflich sind. weitsicht

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo weitsicht,

um den Beginn Ihrer Reha zu besprechen, sollten Sie sich am besten direkt mit der Klinik und auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

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6 Antworten

Schadeam 18.08.2015 | 23:28
Da ist von einigen Tagen bis zu einigen Wochen alles möglich. Rufen Sie doch morgen früh bei der Klinik ein, wann Sie eingeplant sind. Und bei der Gelegenheit können Sie auch gleich mitteilen wann Sie in Urlaub sind. Warum haben Sie das nicht gleich in den Rehaantrag geschrieben? Manche Probleme entstehen vielleicht gar nicht, wenn man mitdenken würde. :)
****am 19.08.2015 | 08:09
Da ihr Dispositionsrecht von der KK schon eingeschränkt ist, bekommen sie wahrscheinlich auch schon Krankengeld. somit gelten sie wohl als "Eiltfall" und die Einladung der Klinik wird bald folgen. Wenn sie den Beginn der Reha verschieben wollen, geht das wohl nur mit Genehmigung ihrer KK. Diese wird einer Verschiebung nur wegen eines geplanten/gebuchten Urlaubs aber wohl nicht zustimmen.
arniam 19.08.2015 | 08:57
ihr name "weitsicht" passt so garnicht zu ihrem problemchen:-))) vorher gehirn einschalten, dann handeln. ich denke sie haben ihren urlaub nicht erst jetzt geplant oder? sollten sie schon bescheid von der klinik haben dann dort versuchen den antrittstermin zu verschieben, aber ob es wegen urlaub so einfach geht???? auch kk wird wohl nicht begeistert sein denn die zahlen ihnen ja krankengeld, und ihr widerspruch gegen den §51 sgb wird wohl ins leere laufen. und ganz ehrlich entweder ist man so fertig und bekommt dann zu recht eine reha, oder man will nur alles hinauszögern um dass höhere kg zu bekommen bzw. man ist noch so fit dass man in den urlaub möchte, um danach wieder so fertig zu sein dass man eine reha braucht:-)) alles sehr seltsam finden sie nicht????
weitsichtam 19.08.2015 | 09:08
Hallo Schade, halllo ****, vielen Dank für die Antworten. Möchte ganz kurz auf die einzelnen Beiträg eingehen. @ Schade: In der Zeit, als der Rehaantrag ausgefüllt wurde, war an den Urlaub nicht zu denken. Deshalb konnten auch keine Urlaubszeiten angegeben werden. Bis ein Rehaantrag genehmigt wird, kann u.U. auch mal ein halbes Jahr ins Land gehen... So weit konnte ich dann doch nicht in die Zukunft sehen, obwohl ich weitsicht bin. :-) @ **** Ist denn wirklich meine Dispositionsrecht eingeschränkt? Auch wenn ein Widerspruch bei der Krankenkasse diesbezüglich gestellt wurde. Ich denke nein... Mit freundlichen Grüßen weitsicht
arniam 19.08.2015 | 09:50
hallo weitsicht, okay bei rehaantrag war urlaub also nicht geplant! nun aber schon obwohl widerspruch bei kk??? sorry aber wenn ich was am laufen habe wie rehaantrag usw. dann muss ich damit rechnen dass eine entscheidung genau in dieser zeit fallen kann. Da hätten sie bei der urlaubsplanung sofort bei rentenkasse anrufen können, aber erst nun widerspruch gegen §51 sgb einlegen usw, und bis auf dem letzten p..ps warten ist nicht sehr weitsichtig. ausserdem wenn sie urlaub möchten fällt ihnen auf jedenfall für die urlaubszeit dass kg weg. oder soll die solidargemeinschaft ihren urlaub finanzieren? wenn sie also nicht mehr au sind dann können sie natürlich urlaub machen wie sie wollen. aber sie müssen sich schon entscheiden ob sie nun au sind oder nicht, oder bis zum urlaub au sind, im urlaub nicht und nach dem urlaub wundersame weise wieder au?????? entweder man ist au und braucht eine reha, oder man ist nicht au und fährt in den urlaub. teilen sie dass doch einfach der kk mit, und nach dem urlaub melden sie sich wieder au, dann viel spass mit der kk. der rehaantrag bzw. bescheid der rv ist 6monate gültig also bei wieder genesung für den urlaub bei der rv anrufen und bescheid sagen dass erst nach dem urlaub wieder reha benötigt wird :-))
weitsichtam 19.08.2015 | 09:14
Hallo arni, vielen Dank für den Beitrag. Naja, bevor das nun weiter geht, mit vorher gehirn einschalten... Vielleicht ist der eigene Urlaub, den man aus eigenen Mitteln bezahlt, hilfreich (wie die Reha), um aus der Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich rauszukommen. Und ob ich das seltsam finde? In keinster Weise. Alles Gute Ihnen weitsicht
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