Zitiert von: Taita
Heute bekam ich nun einen Anruf vom Sachbearbeiter meiner KK und er teilte mir mit, dass man mir erneut einen Rehaantrag zuschicken würde, den ich innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt zurückschicken muss.
Das wäre eine reine Formsache, da die Rentenversicherung in meinem Fall einer weiteren Reha nicht zustimmen würde und der Antrag somit automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt werden würde.
Ist das so richtig und muss ich mich an diesen zeitlichen Rahmen halten?
Sie müssen den
Reha-Antrag auf Verlangen der Krankenkasse stellen. Die Frist von 4 Wochen entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen:
"Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben."
Ansonsten:
"Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html
Wo Sie den Reha-Antrag stellen, bleibt Ihnen jedoch überlassen. Sie sind nicht verpflichtet, den Antrag an die Krankenkasse zurück zu senden. Zweckmäßigerweise sollten Sie sich mit der Antragstellung auch nicht übermäßig beeilen, wenn das Krankengeld höher als die zu erwartende Rente ist.
Wenden Sie sich ggf. an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und Telefonnummern unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true
Dort kann man den Reha-Antrag von Ihnen entgegennehmen und Ihnen auch Auskunft über die zu erwartende Rentenhöhe erteilen.
Was die Deutsche Rentenversicherung dann mit dem Reha-Antrag anstellt, kann Ihnen zunächst gleich sein, solange das Krankengeld noch läuft. Möglicherweise wird man den Reha-Antrag ablehnen und Sie gleichzeitig zur formularmäßigen Rentenantragstellung auffordern. Den können Sie dann wiederum bei der Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen lassen.
Nutzen Sie ggf. auch da die Fristen, wenn das Krankengeld höher ist. Erst wenn der formularmäßige Rentenantrag vorliegt, kann die Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden.
Bereits gezahltes Krankengeld müssen Sie nicht erstatten. Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch nur bis zur Rentenhöhe gegen den Rentenversicherungsträger.