Rehaantrag in Retenantrag umwandeln

von
Susan2003

Hallo,
ich habe mal eine Nachfrage.
Meine Krankenkasse hat bei der DRV Nachgefragt, ob der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann.
Geht das so einfach, bzw was bekomme ich davon mit?
Es war die 2. Reha innerhalb eines Jahres uns ich wurde Arbeitsunfähig entlassen.

besrten Dank.

Experten-Antwort

Hallo Susan2003,

die Rentenversicherung prüft bei jeder Rehamaßnahme die nicht erfolgreich war, ob eine evtl Umdeutung in einen Rentenantrag in Frage kommt.
Sollte der Rentenversicherungsträger feststellen, dass eine Umdeutung in einen Rentenantrag möglich ist, teilt er es dem Versicherten (und der Krankenkasse) mit und fordert zur Rentenantragstellung auf.
Selbst bei Fällen, bei denen zweifelsfrei aus dem Reha-Entlassungsbericht eine bestehende Erwerbsminderung hervorgeht, bleibt es immer noch die freie Willensentscheidung der Versicherten, die Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen oder auf die Rente zu verzichten (eben keinen Antrag zu stellen).
Die Anfrage ihrer Krankenkasse setzt somit kein neues Verfahren in Kraft, sondern möchte damit lediglich den aktuellen Stand des Reha-Verfahrens erfragen.

von
=//=

"Selbst bei Fällen, bei denen zweifelsfrei aus dem Reha-Entlassungsbericht eine bestehende Erwerbsminderung hervorgeht, bleibt es immer noch die freie Willensentscheidung der Versicherten, die Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen oder auf die Rente zu verzichten (eben keinen Antrag zu stellen). "

So einfach ist das aber nicht. Wenn der Versicherte von der Krankenkasse aufgefordert wurde, den Reha-Antrag zu stellen, ist das Dispositionsrecht des Versicherten eingeschränkt und er kann ohne Zustimmung der KK den Antrag nicht zurücknehmen und auf die Rente "verzichten"! Tut er dies, hat er die Konsequenz zu tragen, dass das Krankengeld eingestellt wird.

von
Susan2003

besten Dank.
Ich hatte die Reha selbständig Beantragt, da im Bericht der 1. Reha eine erneute Reha in 6 Monaten vorgeschlagen wurde.
Ca. 2 Wochen nachdem ich den Antrag gestellt hatte, forderte mir meine Krankenkasse auf eine Reha zu beantragen.

Ich nehme an, damit hat sich meine Krankenkasse nachträglich das Dispositionsrecht gesichert.

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