"Selbst bei Fällen, bei denen zweifelsfrei aus dem Reha-Entlassungsbericht eine bestehende Erwerbsminderung hervorgeht, bleibt es immer noch die freie Willensentscheidung der Versicherten, die Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen oder auf die Rente zu verzichten (eben keinen Antrag zu stellen). "
So einfach ist das aber nicht. Wenn der Versicherte von der Krankenkasse aufgefordert wurde, den Reha-Antrag zu stellen, ist das Dispositionsrecht des Versicherten eingeschränkt und er kann ohne Zustimmung der KK den Antrag nicht zurücknehmen und auf die Rente "verzichten"! Tut er dies, hat er die Konsequenz zu tragen, dass das Krankengeld eingestellt wird.