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Rehaantrag rückgängig?!

von w8525.10.2007 | 11:49
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich habe eine wichtige Frage. Ich hab vor ca. 2-3 Wochen eine Rehamaßnahme beantragt aufgrund psyschosomatischer Belastung. Der Antra ist wohl schon bei der Rentenversicherung angekommen, aber noch nicht in Bearbeitung. Jetzt habe ich ein Jobangebot, dass mich aus meiner ganzen privaten Misere (Arbeitslosigkeit, Wohnverhältnis etc) retten könnte und frage mich, ob ich den Antrag bei Bewilligung auch rückgängig machen kann oder ob ich jetzt in Kur fahren MUSS?! Danke für die Antworten.

7 Antworten

Wumsam 25.10.2007 | 11:55
Natürlich können Sie den Antrag jederzeit zurückziehen, insbesondere dann, wenn Sie wegen der Reha auf einen Arbeitsplatz verzichten möchten. Dies ist ein fundamentales Merkmal unserer Demokratie.
w85am 25.10.2007 | 12:08
Wie gesagt, der Antrag ist noch nicht im System erfasst und somit gibts dafür noch keinen Sachbearbeiter. Wollte mich aber vorher absichern, da ich die Entscheidung für den Job heute abgeben muß/sollte. Macht man sowas dann schriftlich oder wie wird der Antrag "rückgängig gemacht"?!
Nixam 25.10.2007 | 12:22
Rufen Sie kurz Ihren Sachbearbeiter an. Der wird auf eine schriftliche Verzichtserklärung bestehen, damit er etwas in den Händen hält. Ausserdem werden Sie ja zur ärztlichen Untersuchung eingeladen. Da können Sie auch -wenn Sie die Einladung zu diesem Termin haben - eine Absage erteilen /Verzichtserklärung: Hiermit verzichte ich auf die von mir beantragte Reha...." So einfach ist das.
w85am 25.10.2007 | 12:22
Hab ich ja bereits. Erst bei der LVA und dann beim Rentenversicherungsbund (?), bei diesem Bund war es halt noch nicht im System und man konnte mir dort nichts sagen.
w85am 25.10.2007 | 12:39
Vielen Dank, dies werde ich machen!
LUXam 25.10.2007 | 15:40
Also, bis heute ist meines Wissens noch Niemand mit Waffengewalt oder durch Androhung einer Freiheitsstrafe zum Reha-Antritt gezwungen worden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass man bei Ihrem nächsten Reha- oder vielleicht sogar Rentenantrag "etwas genauer" hinsehen wird. Denn wer es sich leisen kann, auf ein ihm zustehendes Heilverfahren zu verzichten, der ist offensichtlich gar nicht "so krank", dass er eine Reha oder Rente braucht ! (Das soll nur ein Denkanstoß sein !)
******am 25.10.2007 | 17:47
Warum machen Sie sich so viel Gedanken? Die Rentenversicherung freut sich über jeden Reha-Antrag der zurückgezogen wird.
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