Rehaantrag "ruhend stellen"

von
rpb

Guten abend! Ich bin teilerwerbsgemindert und lebe derzeit von Hartz4. Vor einigen Wochen habe ich einen Rehaantrag auf Teilhabe bei der Arbeitsagentur gestellt,Rehafähigkeit durch Amtsarzt wurde bestätigt. Nun hat sich der gesundheitl. Zustand meiner Mutter nach einer Krebs.OP so verschlechtert,daß sie ncht mehr alleine wohnen kann. Sie wäre bereit mich in einem sozialversicherungspflichtigen Minijob anzustellen. Das Problem: Der Rehaantrag! Kann man diesen "aussetzen" oder "ruhend" stellen? Vielen Dank

von
W*lfgang

Hallo rpg,

wenn Sie keiner 'gezwungen' hat den Reha-Antrag zu stellen (die Arbeitsagentur?), reicht ein kurzes Schreiben/Einzeiler an die DRV "Ich ziehe meinen Reha-Antrag zurück", Begründung nicht erforderlich.

Begründung kann natürlich aus den von Ihnen geschilderten Gründen sinnvoll sein, wenn Sie ein 1/2 Jahr später erneut einen Reha-Antrag stellen und die DRV-Mitarbeiter/der med. Dienst die Gründe dafür nachvollziehen können (erst will er, dann nicht, jetzt gibt's keine Reha mehr) ...macht sich besser, als die pure Rücknahme - auch dort sitzen nur Menschen, die vielleicht voreingenommen sind und bei 'gewichtigen' Gründen anders denken.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo rpb,

grundsätzlich stimmen wir den Überlegungen von „W*lfgang“ zu. Bevor Sie aber überstürzt den Rehaantrag zurücknehmen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und prüfen, ob und inwieweit ein eventueller Aufnahmetermin noch verschoben werden kann.
Nur für den Fall, dass eine Ende des „Minijobs“ nicht abzusehen ist, sollten sie prüfen, ob Sie den Rehaantrag ganz zurücknehmen wollen. Bedenken sie hierbei bitte, dass es sich bei einer Bewilligung der Reha nicht um eine Erholungsreise und deren Verschiebung handelt, sondern es geht auch um Ihre eigene Gesundheit und den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer eigenen Arbeitskraft.
Es sollten daher auch möglichen Alternativen, z.B. mit der Pflegeversicherung Ihrer Mutter geklärt werden. Ob ein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht kann an dieser Stelle allerdings nicht beurteilt werden.

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