Hallo, bin seit 1 Jahr wegen Depressionen krank geschrieben und habe nun nach Aufforderung der Krankenkasse einen Rehaantrag gestellt, dem auch statt gegeben wurde. Die Krankenkasse hat auch geschrieben, dass der Rehanantrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Nun habe ich dazu ein paar Fragen:
1. sollte ich aus der Reha (Termin steht noch aus) AU entlassen werden, wird der Antrag automatisch umgewandelt? Geht es dabei um einen normale Rente oder um eine EM Rente? Das ist mir noch nicht so ganz klar.
2. Ich habe gelesen, dass eine Teil-EM Rente bei Arbeitslosen in eine Voll-EM Rente umgewandelt wird. Stimmt das?
3. Ich bin während des Bezuges von ALG I krank geworden, in den ersten 6 Wochen lief das ALG I aus und seit dem bin ich im Krankengeld. Dieses ist ja genauso hoch wie das ALG I. Wonach wird das Übergangsgeld berechnet?
4. Die Beträge auf der jährlichen Renteninformation sind die schon auf das 62. Lebensjahr hoch gerechnet? Und wurde in diesem Beträgen schon der Abschlag in Höhe von 10,8 % berücksichtigt?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus