Hallo zusammen,
vielleicht kann man mir weiterhelfen. Mein Arzt hat mir wegen meinen gesundheitlichen Problemen eine Reha empfohlen, die auch von der RV genehmigt wurde, die Reha konnte meinen Gesundheitszustand nicht bessern. Wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen, mit dem Hinweis ich könne eine Tätigkeit 3-6 Stunden in sitzender leichter Tätigkeit ausüben. Zur Zeit könne allerdings keine Prognose gestellt werden, die Besserung meines Gesundheitszustandes soll nach 6 Monaten wieder durch einen Gutachter geprüft werden.
Nun habe ich heute ein Schreiben vom RV-Träger bekommen, dass der Rehanantag nach § 116 als Antrag auf Rente gilt.
Bin noch im Beschäftigungsverhältnis, aber schon länger krank, Schwerbehinderung 60% liegt vor, kann meinen alten Beruf stehend nicht mehr ausüben. Bin 56 Jahre alt und noch nicht AUSGESTEUERT.
Muß ich den Rentenantrag stellen?
Oder kann ich noch abwarten, bis ich ausgesteuert und in die Nahtlosigkeit gehe, denn ALG I ist sicher mehr als meine zukünftige Rente? bzw. Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wäre schön wenn ein Experte mir schnell antworten könnte.
Vielen Dank schon mal.