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Experten-Antwort

Rehaantrag/Übergangsgeld

von Sandy02.10.2022 | 11:04
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, letzte Woche bekam ich die Nachricht, dass mein Rehaantrag bewilligt wurde. Hierzu soll ich noch ein paar Formulare ausfüllen. Da ich seit September 2021 krank geschrieben bin (bis Mitte Oktober normales Arbeitnehmergehalt) und seit Oktober 21 Krankengeld erhalte, wollte ich nun nachfragen, ob das Formular G0515(Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld) überhaupt ausgefüllt werden muss, da ich ja mein Krankengeld von der Krankenkasse erhalte und ich unter aller Voraussicht auch nicht mehr in meinem alten Beruf weiter arbeiten kann? Darüber hinaus möchte ich wissen, ob ich die Bescheinigung für den Arbeitgeber nach §9 Absatz 2. Buchst. a) Entgeltfortzahlungsgesetz meinem Arbeitgeber zukommen lassen muss? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

den vorherigen Ausführungen schließen wir uns an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Sandyam 02.10.2022 | 11:14
Kurzer Nachtrag: Muss das Formular G0518 Bescheinigung der Krankenkasse vor dem Rehaantritt oder danach von der Krankenkasse ausgefüllt werden? Danke für die Mühen!
Melliam 02.10.2022 | 11:52
Hallo Sandy, im Antrag G0512 es ist das letzte Kreuz auf der ersten Seite: …. beziehe Krankengeld als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formular G0518 ist der Krankenkasse vorzulegen. Die Formulare G0513, G0514 und G0515 sind nicht dem Arbeitgeber vorzulegen Gruß Melli
Melliam 02.10.2022 | 11:50
Das Formular G0518 schicken Sie vor der Reha an die Krankenkasse. Den Antrag auf Übergangsgeld schicken Sie an die Rentenversicherung. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits mehr als ein Tag vor Beginn der Rehabilitationsleistung endet, ist durch den Arbeitgeber nichts auszufüllen.
Natalieam 03.10.2022 | 12:30
Hallo Sandy, ich bin froh, das Du diese Frage hier stellst, da ich gerade die Formulare für meinen Mann ausfülle. Dürfte ich hier noch eine Frage zufügen, die vielleicht anderen mit dieser Überschrift "Rehaantrag/Übergangsgeld" auf der Seele brennt? Falls nicht, bitte löschen. G0512 Ziffer 2: Mein Mann ist seit Ende April krankgeschrieben und im Krankengeld. Er ist angestellt und hat über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und hat somit freiwillige Beiträge zur KV und PV abgeführt. Welchen Punkt muss ich da ankreuzen. Bei der (1)-"und beziehe Krankengeld als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung..." müssen KEINE Formulare zum AG geschickt werden, sondern nur zur KV (TK) geschickt werde. Bei (2) "und beziehe Krankengeld als freiwillig Versicherter von der gesetzlichen Krankenversicherung..." müssen Formulare G0513, G0514 und G0515 dem Arbeitgeber vorgelegt werden und Formular G0518 ist der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen. Ich würde jetzt eigentlich (1) ankreuzen, aber freiwillig (2) ist er ja versichert. Die Krankenkasse muss ja definitiv G0518 bekommen. Kann vielleicht jemand helfen? Danke, und bitte löschen, wenn nicht erwünscht.
Erstattungam 03.10.2022 | 12:44
@Natalie: in Ihrem Fall bitte (2) 'freiwillig versichert' ankreuzen und entsprechend die anderen Bögen dem Arbeitgeber vorlegen.
Sandyam 03.10.2022 | 13:33
Vielen lieben Dank für eure Hilfe, es hat mir sehr weiter geholfen! :)
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