Hallo MeinWunschname,
bitte wenden Sie sich mit Ihren ersten beiden Fragen an Ihre zuständige Krankenkasse.
Außerdem sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse informieren. Normalerweise teilt die Krankenkasse diese Information dem Rentenversicherungsträger auch selbst mit.