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Rehaberatung

von bnie7206.04.2010 | 12:47
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben liegt seit mittlerweile über 2 Monaten bei der Rentenversicherung Bund. Ich würde mich schon gern über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Integrationsmaßnahmen informieren. Bislang wurde mir mitgeteilt, dass dazu erst der Antrag bewilligt sein muß. Es mag ja den einen oder anderen Menschen geben, dem es egal ist, was in seiner Zukunft alles noch so passiert. Zu dieser Sorte Mensch gehöre ich ganz sicher nicht, da ich eine Frau und eine Tochter habe, für die ich eine große Verantwortung habe. Mit anderen Worten: ich will nach langer Krankheit wieder arbeiten, und das in einem Bereich, in dem ich auch mit meinen persönlichen Einschränkungen noch durchaus einiges tun kann. Kann ich ergänzend zum Antrag noch was anderes tun, um meine Bereitschaft für eine berufliche Veränderung bzw. -Anpassung zu signalisieren? Vielen Dank!

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bevor eine LTA-Massnahme beantragt wird, wird i.d.R. ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater geführt. Mit diesem könnten Sie weitere/zusätzliche Schritte beraten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich kann Ihnen nur zusätzlich diese Web-seite anbieten:

http://www.reha-servicestellen.de/

2 Antworten

bnie72am 06.04.2010 | 13:27
Vielen Dank an den Experten. Zur Zeit weiß ich leider noch nicht, ob und in welchem Umfang mir Leistungen bzw. der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wird. Gern will ich mit einem Reha-Fachberater sprechen, bislang hatte ich jedoch noch keinen Erfolg dabei. Mich irritiert auch ein wenig, dass es zum einen die sogenannten Beratungsstellen von der Rentenversicherung Bund gibt, zum anderen die Reha-Berater, mit denen konkrete Gespräche für die weitere Planung von Weiterbildung, Integration etc. besprochen werden können. Von meiner Reha-Beraterin habe ich die Information bekommen, dass ohne Bewilligung des Antrages ein Gespräch mit ihr keinen Sinn ergeben würde. Können Sie mir die Unterschiede ggf. aufzeigen? Ich finde mich da im Augenblick nicht zurecht. Vielen Dank!
Isiam 06.04.2010 | 14:04
Ohne das die Leistung bewilligt i s t , hat doch auch wirklich ein Vorabgespräch mit der Rehaberaterin keinen Sinn - für Sie vielleicht schon, aber für die Beraterin sicher nicht..... Erkundigen Sie sich doch konkret bei ihrem Leistungsträger nach dem Stand der Dinge und woran die Entscheidung derzeit noch hapert und wann denn mal mit einem Bescheid zu rechnen ist. Dazu reicht doch ein einfaches Telefonat aus , um sich in all diesen Punkten schon mal Klarheit zu verschaffen.
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