Guten Morgen Claudine,
ich würde Ihnen auch empfehlen, die Rehabilitationseinrichtung zu kontaktieren, Ihren Sachverhalt dort vorzustellen und auf eine Korrektur des Entlassungsberichtes hinzuwirken. Ihre Rentenversicherung können Sie gern über Ihr Anliegen in Kenntnis setzen, jedoch vermag dort - wie Schade bereits zutreffend festgestellt hat - niemand zu beurteilen, wie Ihre Therapie tatsächlich abgelaufen ist. Dies können Sie ausschließlich mit den beteiligten Personen erörtern.