Hallo Ingrid,
ob das Fehlen der beiden Diagnosen (negative) Auswirkungen haben könnte, kann so einfach wirklich nicht gesagt werden. Aber greifen Sie den Ratschlag von Klartextschreiber ruhig auf und setzen Sie sich noch mal mit Ihrer Reha-Klinik/Ihrem Leistungsträger in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung