In meinem Rehabericht im Mai 2014 nach einer psychosomatischen Reha steht, dass ich in meinem Beruf unter 3 Stunden arbeiten kann, aber in jedem anderen Beruf 6 Std. Damit wollten die Ärzte mir bei meinem neuen Beruf nicht im Weg stehen. Leider kann ich aufgrund meiner Abgrenzungsstörung auch in dem Bereich keine Ausbildung machen, wurde jetzt nach fast einem Jahr festgestellt. In wie weit ist der Rehabericht 2014 noch relevant für einen Gutachter der EwR oder Teilhabe am Arbeitsleben prüfen soll (März 2015)
23.03.2015, 10:57
von
Guddi
23.03.2015, 14:38
Experten-Antwort
Hallo Guddi,
reichen Sie bitte zur Überprüfung weiterer Leistungen hinsichtlich der Gewährung bzw. Abgrenzung einer Erwerbsminderungsrente oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die aktuellsten medizinischen Befunde über die Feststellung Ihrer Abgrenzungsstörung ein. Diese Unterlagen werden dann im medizinischen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet, erst danach kann über das weitere Vorgehen, Reha oder Rente, entschieden werden.