Guten Tag,
wie alt darf ein Rehabericht maximal sein, der bei der DRV hinzugezogen wird, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen ?
Gruß
Knut
Guten Tag,
wie alt darf ein Rehabericht maximal sein, der bei der DRV hinzugezogen wird, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen ?
Gruß
Knut
wie alt darf ein Rehabericht maximal sein, der bei der DRV hinzugezogen wird, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen ?
Gruß
Knut
grob 3 Jahre / generell für alle med. Berichte - ohne Anspruch auf absolute Gültigkeit. Aber, wenn das entscheidende Ereignis für die Beurteilung des Leistungsfalls der EM länger und dingfest älter ist, gilt auch ein Bericht aus Kindheit - warum fragen Sie? War die Reha 'gestern' / der Bericht nicht in Ihrem Sinne, Sie 6 Wochen vorher noch siechend und nun wieder genesen? Allein bei aktueller Fragestellung könnten sich bei Ihnen die med. Voraussetzungen verschlechtert/verbessert haben, dann ist jeder Bericht von gestern völlig uninteressant.
Wenn Sie mit dem zugrunde liegende Bericht nicht einverstanden sein sollten, können Sie immer noch Widerspruch gegen die (ablehnende) Entscheidung der Rentenversicherung einlegen - möglicht mit widersprechenden Berichten oder Aussagen behandelnder Ärzte.
Gruß
w.
Hallo Knut,
die Frage lässt sich so nicht pauschal beantworten. Für eine aktuelle Einstufung Ihrer Leistungsfähigkeit wird natürlich auch ein aktueller Befund benötigt. Wenn aber der Verlauf einer Erkrankung über einen längeren Zeitraum eine Rolle bei der Beurteilung spielt, können auch ältere Berichte herangezogen werden.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen